Henstedt-Ulzburg . Der Widerspruch von Rechtsanwalt Sven Oldenburg aus Henstedt-Ulzburg gegen die vom Kreis Segeberg erteilte Baugenehmigung für das City Center Ulzburg (CCU) wird ein Fall für das Verwaltungsgericht in Schleswig.

Durch eine Hamburger Anwaltskanzlei hatte Oldenburg, wie berichtet, im Weg des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung und Stilllegung der Baustelle sowie Einstellung der Bauarbeiten eingereicht. Der Kreis Segeberg hatte den Antrag auf aufschiebende Wirkung am 1. Oktober abgelehnt, die Entscheidung über seinen Widerspruch steht aber weiter aus.

"Ich gehe davon aus, dass das Verwaltungsgericht sich intensiver mit meinen Argumenten auseinandersetzen und zu dem Ergebnis kommen wird, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen am Vollzug der rechtswidrigen Baugenehmigung bestehen", sagt Sven Oldenburg. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes ist Anfang Dezember zu erwarten und könnte eine weitere Verzögerung des Baubeginns bedeuten.

Projektentwickler Peter Skrabs sprach Ende September von einem Beginn der Abrissarbeiten Ende Oktober, der Termin ist verstrichen. Das Thema CCU steht am Montag im Umwelt- und Planungsausschuss (18.30 Uhr, Ratssaal) auf der Tagesordnung.