Der Rettungsassistent ist in Deutschland der einzige staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst mit einer bundesweit einheitlich geregelten schulischen Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Der Rettungsassistent versorgt Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes eigenständig, assistiert bei Maßnahmen des Arztes und verantwortet Einsätze, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes möglich ist. Auch der fachgerechte Krankentransport ist Aufgabe des Assistenten.

Rettungssanitäter müssen lediglich einen 520-stündigen Lehrgang absolvieren. Sie unterstützen Rettungsassistenten und Notärzte. Früher wurden auch Zivildienstleistende zu Rettungssanitätern ausgebildet.

Der Notarzt ist ein Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. Er gelangt bei akuten, lebensgefährlichen Erkrankungen eines Patienten mit Transportmitteln des Rettungsdienstes zum Einsatzort und behandelt den Patienten dort, bevor er ins Krankenhaus eingeliefert wird. Gegenüber Assistenten und Sanitätern ist er weisungsbefugt.