Die Statistik zählt jährlich etwa 500 Tote und rund 50 000 Verletzte durch Feuer in Deutschland. Die Ausstattung mit lebensrettenden Rauchwarnmeldern findet aber bisher nur in etwa 25 Prozent der privaten Haushalte statt.

Eine gesetzliche Ausstattungspflicht für Neu- und Umbauten gibt es erst in zehn Bundesländern. Rheinland-Pfalz begann im Jahr 2003, Schleswig-Holstein folgte 2004, Hamburg 2006. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist in sieben Bundesländern zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtend.

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Wichtig: Die Melder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.