29-Jähriger behauptet beim Prozess, die Fahrerlaubnis in England gemacht zu haben

Norderstedt. Als Mustafa S. aus Norderstedt bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle von der Polizei auf der Ulzburger Straße in Norderstedt mit seinem gemieteten Mercedes Benz angehalten wurde, hielt der 29-Jährige den Beamten eine Pappkarte entgegen, die seine in England ausgestellte Fahrerlaubnis sein sollte. Was den Ordnungshütern sofort ins Auge sprang, war die Tatsache, dass die Fahrerlaubnis zwar auf den Namen von Mustafa S. ausgestellt war, aber die Unterschrift einer anderen Person trug.

Der Fahrlehrer habe den Führerschein unterschrieben, erklärte Mustafa S. damals. Der angebliche Führerschein wurde in der Norderstedter Polizeiwache genauer untersucht, wobei die Beamten feststellten, dass selbst unter Zuhilfenahme einer UV-Lampe keinerlei Hologramme oder sonstigen Sicherheitsmerkmale auf dem angeblichen Führerschein erkennbar waren.

Mustafa S. sitzt nun wegen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt und schwört Stein und Bein, die Fahrprüfung in England abgelegt zu haben, weil das dort billiger als in Deutschland sei.

Richterin Katrin Thron hat sich schlau gemacht und erklärt, dass in Großbritannien genauso wie in Deutschland der Führerscheininhaber selbst die Fahrerlaubnis unterschreiben müsse.

Dem Angeklagten, der jetzt behauptet, der Prüfer habe damals die Fahrerlaubnis unterschrieben, ist angeblich nicht aufgefallen, dass die Pappkarte keine Sicherheitsmerkmale enthält, die wie die Richterin betont, doch auch bei jeder EC-Karte deutlich aufblitzen, wenn man sie im Licht dreht. Dass die Fahrerlaubnis unecht ist, zweifelt niemand an - es geht in diesem Verfahren allein darum, ob dem Angeklagten ein Vorsatz vorzuwerfen ist oder ob er so arglos ist wie er tut.

Schließlich sei dieser Führerschein schon einmal für vier Wochen wegen zu schnellen Fahrens einkassiert worden und ihm ohne Beanstandung wieder ausgehändigt worden, argumentiert der Angeklagte.

Dass der Angeklagte nicht so unschuldig ist wie er tut, wird klar, als die Richterin die 20 Eintragungen aus seinem Vorstrafenregister vorträgt: Schon in jungen Jahren tat sich der gebürtige Afrikaner durch einige Körperverletzungen und Raubtaten hervor. Nach Absitzen einer mehrmonatigen Jugendstrafe kehrte er Deutschland 2005 für einige Zeit den Rücken, zog zu Verwandten in England und ging aufs College. Angeblich legte er dort auch die Fahrprüfung ab.

Richterin und Staatsanwalt nehmen dem Angeklagten das nicht ab. Da die aktenkundigen Straftaten des jungen Mannes aber in letzter Zeit überwiegend aus harmlosen Schwarzfahrten bestanden, kommt er mit einer Geldstrafe davon - die, weil der Angeklagte zurzeit ohne Arbeit ist, milde ausfällt: 750 Euro muss er zahlen und die Prozesskosten tragen.