FDP-Kreistagsfraktion darf Unterlagen zum Segeberger “Kellerkind“ nicht einsehen

Kreis Segeberg. Die Aufklärung im Fall des Segeberger "Kellerkinds" hat zu einem weiteren Konflikt zwischen der Kreisverwaltung und der Politik geführt. Landrätin Jutta Hartwieg hat den Antrag auf Akteneinsicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Wolfgang Schnabel, abgelehnt. Nach Schnabels Angaben habe die Landrätin mit den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs zum Datenschutz argumentiert. Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürften weder der Öffentlichkeit noch einzelnen Mitgliedern der politischen Gremien weitergegeben werden, habe die Landrätin geschrieben.

Der Fall des dreijährigen Jungen aus dem Bussardweg hatte für Aufsehen gesorgt. Seine Eltern hatten ihn regelmäßig in einem Kellerverlies eingesperrt. Nur durch einen Zufall wurde das Kind entdeckt. Das Sorgerecht lag beim Kreisjugendamt. Wiederholt hatten Politiker kritisiert, dass sie sich unzureichend informiert fühlen.

Schnabel will sich mit der Ablehnung aus dem Kreishaus nicht zufrieden geben und hat um eine Rechtsauskunft bei der Kommunalaufsicht des Innenministeriums gebeten. Dort müsse geklärt werden, ob eine "Akteneinsicht in Gänze" verweigert werden dürfe. "Es war mir durchaus bewusst, dass die eigentlichen Sozialdaten geschützt sind", sagt Schnabel. "Ich hatte ein 'eingeschränktes' Akteneinsichtsrecht erwartet, das mir zumindest einen Nachvollzug des Verwaltungsvorgangs getrennt von den Sozialdaten ermöglicht hätte." Er werde am Dienstag im Hauptausschuss und am 18. Oktober im Jugendhilfeausschuss um eine Aufklärung der Vorgänge einsetzen.