Angeklagter aus Stuvenborn wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt

Bad Segeberg. Es ist ein komplizierter Sachverhalt, mit dem sich Richterin Sabine Roggendorf vom Segeberger Amtsgericht beschäftigen musste. Denn gleich zwei Prozesse bilden die Vorgeschichte: Der 57 Jahre alte Hartwig H. aus der Gemeinde Stuvenborn wurde im Januar 2010 in Oehring am Steuer eines Ford Transit erwischt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. In dem folgenden Prozess behauptete er, er sei nicht gefahren, sondern in der fraglichen Zeit bei einem Freund gewesen.

Besagter Freund bestätigte diese Aussage vor Gericht, was H. allerdings nichts nützte: Er wurde zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Der Freund bezahlte seinen Freundschaftsdienst mit einer Verurteilung wegen Falschaussage. Er musste ebenfalls eine Geldstrafe zahlen.

Der Angeklagte sagt, dass ihm das Ganze über den Kopf gewachsen sei

In dem Verfahren gegen den Freund im August 2011 war es dann der Angeklagte, der die Darstellung des Freundes mit seiner Aussage stützte. Er behauptete vor Gericht erneut, zur fraglichen Zeit, nämlich im Januar 2010 abends gegen 19 Uhr, als er ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wurde, habe er mit dem Freund beim Bier zusammengesessen.

Nun sitzt H. wegen Falschaussage auf der Anklagebank, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er es war, der im Januar 2010 am Steuer saß und seinen Freund zu einer Falschaussage überredete und seinerseits in dessen Prozess falsch aussagte. Ein gewisser Jürgen M., 64, habe an jenem Januarabend am Steuer gesessen, behauptet der Angeklagte. Wieso ihm das erst jetzt nach zweieinhalb Jahren einfalle, will die Richterin wissen. Er habe damals große Probleme gehabt, sei mit seiner Elektrofirma pleite gegangen, seine Ehe ging in die Brüche und er habe zu viel getrunken, erklärt der Angeklagte. Ihm sei das Ganze einfach über den Kopf gewachsen. Das damalige Alkoholproblem des Angeklagten spiegelt sich in seinem Vorstrafenregister wider: Dreimal wurde er wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt.

Jürgen M., der äußerlich eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Angeklagten hat, bestätigt, im Januar gemeinsam mit dem Angeklagten unterwegs gewesen zu sein, von einer Polizeikontrolle weiß der Zeuge aber nichts.

Die beiden Polizisten, die den Angeklagten ohne Führerschein am Steuer erwischten, erklären, dass sie den Angeklagten kannten. Zwei Wochen bevor sie ihn anhielten, hatte H. nämlich in einer Wohnung randaliert und war von eben diesen Polizisten vernommen worden. Die Beamten hielten den Angeklagten an, weil sie ihn eindeutig erkannten und nicht wegen einer Verkehrskontrolle, berichten sie. Sie hätten ihn namentlich angesprochen mit den Worten: "Herr H., Sie wissen doch, dass Sie nicht fahren dürfen." Der Angeklagte habe nicht widersprochen, sei ausgestiegen und habe den Wagen stehen lassen.

Obwohl der Angeklagte weiter hartnäckig dabei bleibt, dass er nicht gefahren, ist für die Richterin nach der Aussage der Polizisten klar, dass es Hartwig H. war, der am Steuer des Ford Transit saß und nicht mit dem Freund beim Bier. Möglicherweise bringe der Angeklagte etwas durcheinander, aber das sei ein unvorsichtiger Umgang mit der Wahrheit, der vor Gericht nicht sein dürfe, so die Richterin. Sie verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Damit komme der Angeklagte billig davon, meint die Richterin. Eine Strafe in gleicher Höhe hatte der Freund für seine Falschaussage kassiert.