Das Landesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück

Kreis Segeberg. Eltern und volljährige Schüler müssen sich auch im Kreis Segeberg weiterhin an den Kosten für die Schülerbeförderung beteiligen. Nach der gestrigen Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts bleibt die bisher geltende Regelung bestehen. Das Gericht hat gestern die Verfassungsbeschwerde des Kreises Dithmarschen wegen der Elternbeteiligung zurückgewiesen. Der Kreis sah sich in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

Seit August 2011 müssen die Kreise nach dem geltenden Schulgesetz des Landes von den Eltern und volljährigen Schülern eine Kostenbeteiligung einfordern. Vorher konnten sie im Interesse der Eltern auf deren Anteil verzichten. Im Kreis Segeberg sieht die Regelung derzeit so aus: Die Eltern zahlen 30 Prozent der anfallenden Kosten, von den restlichen Kosten übernimmt der Kreis zwei Drittel, die jeweiligen Ämter, Gemeinden oder Städte als Schulträger ein Drittel.

In Schleswig-Holstein zeichnet sich dennoch eine Änderung ab: Aus der bisherigen Muss-Regelung soll eine Kann-Regelung werden. FDP und Piraten hatten diesen Antrag im Landtag gestellt, die Regierungsfraktionen haben zugestimmt. Bildungsministerin Waltraud Wende spricht sich gegen eine Pflichtbeteiligung der Eltern aus. Die Kreise sollen selbst entscheiden, sofern sie noch genügend Geld haben. Der Kreis Segeberg könnte es finanzieren.