Das neue Patientenrechte-Gesetz ist Thema einer Telefonaktion mit der Rechtsanwältin S. C. Melanie Holthus am 5. September.

Norderstedt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und seine Kollegin aus dem Justizressort, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagen: Das neue Patientenrechte-Gesetz, das ab dem Januar 2013 in Kraft treten soll, schafft den "Dialog auf Augenhöhe" zwischen Patient und Arzt und mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Die Kritiker sprechen dem Gesetz ab, durchgreifende Verbesserungen für den Patienten zu erreichen und können nicht erkennen, dass es Transparenz und Vergleichbarkeit liefert.

"Bei mir reißen die Anfragen wegen der neue Gesetzeslage nicht ab", sagt S.C. Melanie Holthus. Die Anwältin aus Norderstedt ist seit zwölf Jahren spezialisiert auf Patientenrecht. Bundesweit hat sie an der Seite von Patienten unzählige Prozesse im Bereich Arzthaftung geführt. Zum neuen Patientenrechtegesetz bestünde erheblicher Aufklärungsbedarf.

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Die Regionalausgabe Norderstedt des Hamburger Abendblattes bietet seinen Lesern deswegen die Möglichkeit, alle Fragen zu den Rechten als Patient der Fachanwältin S. C. Melanie Holthus in einer Telefonaktion zu stellen.

Rechtsanwältin Holthus: "Das neue Gesetz ist keine grundlegende Reform der Patientenrechte." In der Praxis werde es weiter dazu kommen, dass der "weiße Kittel am Patienten vorbeihuscht", dass Ärzte es sich in der Rolle des Halbgottes in Weiß gemütlich machen und dem Patienten wichtige Informationen vorenthalten. "Es herrscht die Mentalität des Hochmuts und der Selbstüberschätzung. Der Arzt gibt sich frei von Fehlern. Schon in der Ausbildung wird ihm beigebracht, nicht über Fehler zu sprechen", kritisiert die Patientenanwältin scharf.

Doch viele Mediziner haben längst umgedacht und pflegen den Dialog mit dem Patienten. Und eine Vielzahl an Urteilen des Bundesgerichtshofes in den vergangenen 20 Jahren hat die Rechte des Patienten gestärkt. "Doch es kommt immer darauf an, dass der mündige Patient seine Rechte einfordert gegenüber. Dass er zum Beispiel nicht scheut, das Kuvert mit den Patientendaten, das er bei einer Überweisung bekommt, auch zu öffnen", sagt Holthus.

Das neue Patientenrechte-Gesetz verpflichtet den Mediziner, den Patienten über die Diagnose, die Behandlung und ihre Risiken sowie die Kosten und die Therapie umfassend und für den Laien verständlich aufzuklären. Es bringt die Beweislastumkehr, sprich, der Arzt muss im Falle eines unterstellten groben Behandlungsfehlers nachweisen, dass er bei einem Eingriff alles richtig gemacht hat und negative Folgen für den Patienten nicht durch einen Kunstfehler verursacht wurden.

"Neu ist, dass der Arzt den Patienten auf erkennbare Behandlungsfehler hinweisen muss, die er oder eventuell andere Ärzte vor ihm zu verantworten haben", sagt Holthus. Doch es muss der Patient sein, der die Frage danach stellt, sagt die Patientenanwältin. "Nicht nur der Arzt, auch der Patient hat Pflichten. Er muss alle Informationen über Vorerkrankungen offenlegen und die Therapieanordnungen des Arztes befolgen", sagt Holthus. Zu wünsche übrig ließe laut Holthus die Unterstützung des Patienten durch die Krankenkassen bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern. Holthus: "Gerade kleine Kassen und die Privatkassen behandeln das Thema stiefmütterlich."