Wahlstedter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

Bad Segeberg. Christian F., der im Februar dieses Jahres in Hamburg einen Autofahrer mit vorgehaltener Pistole zur Herausgabe seiner Geldbörse gezwungen hat, ist mit einigen Bewährungsauflagen und dem Vorbehalt einer Jugendstrafe davongekommen.

Das Jugendschöffengericht in Bad Segeberg stellte die eigentlich fällige Gefängnisstrafe zurück, weil der Angeklagte am 1. August eine Ausbildung zum Kraftfahrer begonnen hat. Der Angeklagte wird für zwei Jahre unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt, muss sich straffrei verhalten und seine Ausbildung fortsetzen. Außerdem muss er an sein Opfer ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen. Wenn der Wahlstedter gegen eine dieser Auflagen verstößt, kann doch noch eine Gefängnisstrafe die Folge sein.

Wie das Abendblatt berichtete, war der Angeklagte am Morgen des Tattages mit einem Freund in dessen Fahrzeug auf dem Rückweg von einem feuchtfröhlichen Reeperbahnbummel. Spontan will F. dann an einer roten Ampel an der Eiffestraße die Idee gehabt haben, den neben ihnen haltenden Autofahrer "abzuziehen". Er wusste, dass sein Freund eine Schreckschusspistole im Handschuhfach aufbewahrte. Diese Waffe hielt er dem geschockten Opfer Thomas S., 38, an die Schläfe und forderte dessen Geldbörse, die er später wegwarf, weil sie leer war.

Das Überfallopfer Christian S. war gerade morgens gegen 5 Uhr auf dem Weg zur Arbeit. Vor Gericht schildert S., wie brutal der Angeklagte vorging. Als er etwas umständlich, um Zeit zu gewinnen, die Geldbörse aus seiner Gesäßtasche zog, blaffte ihn der Angeklagte mit den Worten an: "Rück es raus, sonst mach ich dich weg !" Dann habe der Angeklagte ab fünf rückwärts gezählt, so der noch sichtlich geschockte S., der noch heute beim Autofahren unter Ängsten leidet. Die Entschuldigung des Täters: "Ich bin eigentlich ein Netter", nimmt der Zeuge ohne Regung zur Kenntnis. Richterin Silke Schneider erkennt beim Angeklagten wenig Empathie, da müsse der junge Mann noch an sich arbeiten.

Christian F. fiel schon in seiner Schulzeit durch aggressives Verhalten auf. Er konnte sich nicht an Regeln halten, wurde zeitweise extern beschult und blieb ohne Abschluss. Sechs Eintragungen, zumeist wegen Diebstählen, enthält seine Vorstrafenliste. Erst drei Wochen vor dem Überfall auf den Autofahrer musste er eine Woche Jugendarrest absitzen, was ihn nach Meinung der Richterin offensichtlich nicht beeindruckt hat. Allerdings blieb er seit dem Überfall im Februar straffrei.

Zum Glück für den Angeklagten wird ihm eine gewisse Unreife bescheinigt und damit das Jugendstrafrecht angewandt. Obwohl er Vater eines kleinen Sohnes ist, hat der Angeklagte Probleme mit der Vaterrolle, wohnt noch bei seinen Eltern und übernimmt nach Auskunft des Jugendamtes wenig Verantwortung.

Nicht widerlegen könne man, dass der Angeklagte, wie er behauptet hat, die Waffe für harmlos hielt. Weil er geschätzte zwei Promille Alkohol im Blut hatte, wird er als vermindert schuldfähig eingestuft. So begründet die Richterin das milde, für das anwesende Opfer sicher nicht leicht zu verstehende Urteil.