Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Haft für Muhamet D., der einen Security-Mitarbeiter erstach

Bad Segeberg. Im Prozess um die tödliche Messer-Attacke gegen einen Mitarbeiter einer Security-Firma während einer Party in den Räumen der Segeberger Jugendakademie im Dezember vergangenen Jahres hat der Staatsanwalt vor dem Schwurgericht in Kiel beantragt, den Angeklagten Muhamet D., 41, aus Tralau zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren zu verurteilen.

Man könne den Angehörigen des 41-jährigen Opfers Pjotre T. ihr getötetes Familienmitglied nicht zurückgeben, aber durch eine gerechte Bewertung des Falles vielleicht eine Verarbeitung ermöglichen, sagte Staatsanwalt Günter Hamann.

Opfer und Täter waren in ähnlichen Lebenssituationen

Eine Vertreterin der Nebenkläger sprach davon, dass der Täter und das Opfer zwei Männer in durchaus ähnlichen Lebenssituationen gewesen seien. Beide seinen Familienväter und um ein berufliches Fortkommen bemüht. Durch diese Tragödie sei für einen der beiden viel zu früh das Leben zu Ende gegangen.

Nachdem der Angeklagte sich in den Nebenräumen der Toilette mit einem Bekannten gestritten hatte, weil er einen Rest des gemeinsam konsumierten Kokains eingesteckt haben soll, hatte es, wie das Hamburger Abendblatt berichtete, die erste Auseinandersetzung gegeben. Nach Wertung des Staatsanwalts könne es sein, dass der Bekannte den Angeklagten zuerst schlug. Dann aber habe nach Aussage von Zeugen der Angeklagte zurückgeschlagen, seinen 54-jährigen Bekannten am Boden fixiert und weiter auf dessen Kopf eingeschlagen, bis die Security-Mitarbeiter ihn von seinem Opfer weggezogen hätten. Das Opfer wurde bei der Attacke lebensgefährlich verletzt.

Vor der Tür zur Jugendakademie in Bad Segeberg war es in den frühen Morgenstunden, als die Party schon beendet war, zu den tödlichen Messerstichen auf den Wachmann Piotre T. gekommen. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr, da ihn die Wachleute mit Teleskopstöcken bedroht und geschlagen und ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht hätten.

Jemand habe ihm dann angeblich einen Gegenstand zugesteckt, mit dem er dann in irgendeine Richtung geschlagen haben will. Dieser Gegenstand war das Messer, mit dem der Angeklagte zweimal zustach. Die Tatwaffe ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Trotz mehrerer Operationen starb Piotre T. an seinen schweren inneren Verletzungen.

Staatsanwalt Günter Hamann fasst das Geschehen aus seiner Sicht, basierend vor allem auf den Aussagen der anderen Security-Mitarbeiter, zusammen: Danach habe man den sich heftig wehrenden Angeklagten vor die Tür geschleppt. Die Situation schien sich beruhigt zu haben, als der Angeklagte den später Getöteten dann erneut angegriffen habe.

Der Angeklagte sagt aus, er habe schon am Nachmittag viel Alkohol getrunken

Als der Wachmann mit dem Stock zuschlug, war nach Aussage eines Zeugen das Messer in der Hand des Angeklagten blutig, der Wachmann also schon getroffen. Beide Männer seien dann zeitgleich zu Boden gegangen, der Angeklagte vom Stock getroffen und sein Opfer durch die tödlichen Stiche.

Auch hier hat der Angeklagte nach Meinung des Staatsanwaltes nicht in Notwehr gehandelt. Eine verminderte Schuldfähigkeit schließt der Staatsanwalt aus, obwohl der Angeklagte angab, bereits ab dem Nachmittag erhebliche Mengen Alkohol getrunken zu haben. Der Angeklagte, der in Bad Segeberg eine Kneipe betreibt, habe keine Ausfallerscheinungen gezeigt, so der Staatsanwalt, der nach seinen Worten dem Angeklagten seine Reue abnimmt. Muhamet D. habe gleich nach der Tat gegenüber der Polizei sehr betroffen gewirkt und immer wieder nach dem Befinden seines Opfers gefragt.

Nebenkläger fordern 15 000 Euro für die Tochter des Getöteten

Für die Vertreter der Nebenklage zieht sich die Aggression des Angeklagten wie ein roter Faden durch das Geschehen. Er sei der Angreifer gewesen, und er ließ nur von seinen Opfern ab, weil andere ihn zurückhielten. Die Nebenkläger fordern 15 000 Euro für die Tochter des Getöteten und 3900 Euro für die Beerdigungskosten.

Die beiden Verteidiger versuchen, Widersprüche in den Zeugenaussagen aufzudecken und gehen davon aus, dass eine Notwehrsituation zumindest nicht auszuschließen sei. Der Angeklagte müsse daher freigesprochen werden. Das Urteil wird am heutigen Mittwoch erwartet.