Die Mietobergrenzen für Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz (SGB II) beziehen, wurden im Kreis Segeberg 2011 neu festgesetzt. Grundlage war eine Prüfung des Immobilienmarktes durch das Unternehmen Analyse & Konzepte. Während im Kreisschnitt und auch speziell in Kaltenkirchen die Grenzwerte stiegen, sanken sie in Norderstedt auf 525 Euro für einen Haushalt mit drei Personen. Dadurch wurde eine Vielzahl der Sozialwohnungen in der Stadt zu teuer. Aufgrund zahlreicher Proteste wurde ein Bestandsschutz für diejenigen beschlossen, deren Wohnung durch die Beschlüsse zu teuer geworden ist. Für Neukunden des Jobcenters gelten die neuen Grenzwerte. Ein runder Tisch unter der Federführung des Kreises soll nach der Sommerpause Klarheit bringen.