Norderstedt. Kracher, Böller, Raketen - das neue Jahr will begrüßt werden. Bei unvorsichtigem Umgang können Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden schmerzhafte Erinnerungen einer Silvesternacht sein. "Die häufigsten Verletzungen durch Knallkörper betreffen die Hände. Denn Kinder halten die Kracher oftmals als Mutprobe so lange in der Hand, bis der Knallkörper explodiert", sagen die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle Norderstedt, die in der Silvesternacht besonders oft ausrücken müssen.

Deswegen weist das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt auf folgende Vorschriften hin: Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II wie Raketen und Kanonenschläge nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder ihnen überlassen werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, wozu zum Beispiel Wunderkerzen zählen, sollten nur an Personen abgegeben werden, die die aufgedruckten Hinweise lesen und verstehen können. Sollten beide Klassen in einem Sortiment vereinigt sein, so darf das Sortiment nur an Volljährige abgegeben werden.

Wer Knallkörper zündet, muss zu Reetdachhäusern einen Schutzabstand von 200 Metern einhalten. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten.