26-jähriger Norderstedter stand schon fünfmal vor Gericht, weil er ohne Fahrschein erwischt wurde

Norderstedt. Bis gestern befand sich Artur R., 26, aus Norderstedt noch wegen seiner Heroinsucht in einer Therapieeinrichtung. Dort flog der Deutschrusse nach einem Saufgelage raus, denn Alkohol ist in derartigen Einrichtungen selbstverständlich tabu.

Der wegen einer Schwarzfahrt angeklagte junge Mann erzählt, dass er sich von drei anderen Patienten der Einrichtung zu dem Trinkgelage habe überreden lassen, was ein Riesenfehler gewesen sei. Zu der Anklage, nach der er im Mai dieses Jahres in der U1 in Norderstedt-Mitte ohne Fahrkarte erwischt wurde, sagt der Angeklagte, er habe sich noch das Fahrgeld von Passanten erbetteln wollen, es dann aber doch nicht geschafft.

Schon zum fünften Mal steht Artur R. wegen Schwarzfahrens vor Gericht. Daneben enthält sein Vorstrafenregister zahllose Eintragungen wegen Diebstählen, wobei es sich um sogenannte "Beschaffungskriminalität" handelt - R. brauchte ständig Geld für Drogen. Im Alter von 15 Jahren kam Artur R. nach Deutschland und fasste anscheinend nie so richtig Fuß. Einen Schulabschluss schaffte er nicht, spricht aber immerhin einigermaßen gutes Deutsch und jobbt zurzeit als Lagerarbeiter. Die Bewährungshelferin betont, dass ihr Schützling sich stets um Arbeit bemüht und Auflagen des Gerichts zuverlässig erfüllt habe. Allerdings versuchte der Angeklagte schon fünfmal einen Drogenentzug und wurde mehrfach aus disziplinarischen Gründen aus Therapieeinrichtungen hinausgeworfen.

Bisher kam er vor Gericht immer mit Bewährungsstrafen davon, aber jetzt ist damit Schluss. Amtsrichter Leendertz empfindet es als deprimierend, dass der Angeklagte den Ernst des Lebens noch immer nicht erkannt hat. Er habe alle Chancen gehabt und nicht genutzt. Eine Bewährung kommt nicht mehr infrage: Artur R. wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt.