Es gibt keine Pflicht

19./20. November: "Stadt lehnt Winterdienst auf Radwegen ab"

Immer wieder behaupten Politiker wahrheitswidrig: "Die Bürger sind laut Satzung verpflichtet, durchgängig Winterdienst auf baulich getrennten Radwegen zu machen. Weiter heißt es, man brauche es nur durchzusetzen. Das Betriebsamt hat allen Politikern laut Mitteilungsvorlage vom 21. April 2011 Folgendes mitgeteilt: "Die Pflichten zur Schneeräumung und zum Abstreuen bei Glätte bestehen jedoch ausdrücklich nicht flächendeckend. Hierzu gibt es diverse Gerichtsurteile..."

Analog dazu ist es laut Wege-Reinigungs-Gesetz gar nicht möglich, Grundeigentümern Pflichten aufzubürden, wozu die Stadt gesetzlich gar nicht verpflichtet ist. Die Stadt kann es also nur freiwillig selbst machen, wie sie es schon seit Jahrzehnten auf Straßen macht. Herr Goetzke von der GAL stellt es juristisch korrekt dar. Es gibt eine Räumpflicht nur für kombinierte Rad/Fußwege, die weniger als zehn Prozent aller Radwege ausmachen (z. B. Friedrich-Ebert-Straße).

In der Satzung, auf die sich CDU und FDP berufen, ist deshalb auch nur von Fuß- und Radwegen die Rede, womit genau diese kombinierten Wege gemeint sind. Das folgt auch der Logik, weil diese Wege eben auch Fußwege sind. Das Ordnungsamt hat wohlweislich noch niemals einem Grundeigentümer einen Bußgeldbescheid gesandt, der den Fußweg gefegt hat, den getrennten Radweg aber ausgelassen hat. Ihr Kommentar unterstützt engagiert die Anliegen der Radfahrer. Allerdings ist auch hier der Satz von der "Pflicht der Grundeigentümer" irrtümlich hereingerutscht.

Dirk Hendess

Verursacher soll zahlen

29. November: "Bürger wollen Straße schließen"

Zuerst waren die Wilstedter Straße und das Rauhe Haus da. Dann folgte die Paracelsus-Klinik. Erheblich später wurden vier Reihenhausblocks im Abstand von ca. zehn Metern von der Straße gebaut. Zäune und Tore waren wohl nicht vorgesehen. So musste, auf Druck der neuen Anwohner, zur Unfallminderung für Kinder die Gemeinde einspringen. Diese baute, wie jetzt erst festgestellt als Schwarzbau, die Straße im bekannten Bereich, durch Einbau von Grüninseln und die Einrichtung einer Wohnstraße mit zusätzlichem Parkraum, um.

Nach vielen Jahren ist erst jetzt dieser Verstoß gegen Landesgesetz aufgefallen, und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss aus Steuermitteln alles zurückbauen. Nach meiner Meinung sollte der Verursacher die entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Jeder erwischte private Schwarzbauer wird dazu verurteilt.

C. Rüschmann

Diskriminierend

23. November: "Leben zwischen Idyll und Brennpunkt"

Glashütte Süd und seine Bewohner - nur aufgrund eines sozialen Brennpunktes - dem Hochhaus an der Mittelstraße - in ihrem Bericht zu diskriminieren, ist ungeheuerlich! Die Bewohner der Böttger-Siedlung, der Hans-Salb-Siedlung, den Häusern im Alster-/Gronaustieg, Travestieg/Schwentinestraße und viele mehr leben nicht anders als in der Strandkorbsiedlung in Harksheide Nord.

Wolfgang Bueschler

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