Ungewöhnlicher Beziehungsstreit zwischen zwei Männern endet vor dem Norderstedter Strafgericht

Norderstedt. Eine schmerzhafte Trennung nach langjähriger Beziehung und zwei Kinder, die zwischen beiden Elternteilen hin- und hergerissen sind - ein Stoff, mit dem sich Familiengerichte tagtäglich beschäftigen müssen. In diesem Fall landete die Sache vor dem Strafrichter, denn Klaus D., 42, aus Norderstedt wurde gegenüber dem neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin handgreiflich.

Der Angeklagte hat seine bei ihm lebenden Kinder mit in den Gerichtssaal gebracht. Und die müssen sich die Anklage mit anhören. Danach soll ihr Vater Klaus D. in einer Kneipe in Norderstedt den Freund ihrer Mutter, Werner S., 49, aus Norderstedt, mehrfach mit den Fäusten geschlagen und mit dem Fuß in dessen Gesicht getreten haben. Der Angeklagte erzählt davon, dass seine Ex-Partnerin versprochen habe, Werner S. nicht mehr zu treffen. Dass sich Sabine H., 45, nicht an die Absprache hielt, brachte den Maschinenbauer in Rage. Er habe mit Werner S. in der Kneipe nur reden wollen, habe ihm von hinten auf die Schultern gefasst mit den Worten: "Wir müssen reden", woraufhin Werner S. aggressiv geworden und mit einem Glas auf ihn losgegangen sei. Auch mit einem Stuhl habe S. nach ihm geworfen, er habe sich nur gewehrt. Dabei sei S. mit dem Kopf auf einen Hocker geknallt. Dabei habe er sich den ärztlich belegten Nasenbeinbruch zugezogen. Außerdem trug Werner S. Prellungen im Brustkorbbereich und eine Steißbeinfraktur davon.

Mit den Worten "Jetzt ist Zahltag, Auge um Auge" betritt Werner S. den Saal

Werner S. betritt den Gerichtssaal mit den Worten: "Jetzt ist Zahltag, Auge um Auge." Richter Reinhard Leendertz mahnt ihn zur Zurückhaltung, sonst werde er die Wachleute rufen. Laut Werner S. habe der Angeklagte seine Partnerin und die Kinder über Jahre geschlagen und schikaniert. Den Vorwurf aus der Anklage bestätigt S., was die Tritte ins Gesicht angeht, nicht. Der Angeklagte habe ihn zu Boden geworfen und ihm mit den Worten: "Ich lass dir die Luft raus" sein T-Shirt um den Hals gewickelt. Auch unbeteiligte Zeugen haben von den Tritten ins Gesicht nichts gesehen. Die Rede ist von heftigem Gerangel, umher fliegenden Möbeln und Gläsern und dass die Aggressionen vom Angeklagten ausgingen. Zurückhaltend äußert sich die Ex-Partnerin Sabine H., die wohl keinen der Kontrahenten anschwärzen möchte.

Die Tritte ins Gesicht stellen sich als nicht bewiesen heraus

Im Ergebnis wird der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung auf eine einfache Körperverletzung reduziert, da sich die Tritte ins Gesicht nicht als bewiesen herausgestellt haben. Die behauptete Notwehrsituation hält der Richter für eine Schutzbehauptung. Der Angeklagte sei nicht als Friedensengel in die Kneipe gegangen, so der Richter, der Verständnis dafür äußert, dass das Opfer Werner S. nicht mit dem Angeklagten reden wollte. Der bis dahin nicht vorbestrafte Klaus D. wird zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Somit behält Werner S., der einen Zahltag für den Angeklagten ankündigte, letztlich recht.