Falsche Angaben

22./23. Oktober: "Ein Beitrag zum Klimaschutz"

Bevor Herr Storjohann als Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundestages und Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Verkehrssicherheit Aussagen über Ladungsgewichte von Lkw verbreitet, sollte er sich zuerst einmal über technische Begrifflichkeiten informieren. Herr Storjohann spricht bei den sogenannten Gigaliner-Lastzügen davon, dass diese für 44 Tonnen Ladung ausgelegt seien, nämlich nur vier Tonnen mehr als zurzeit erlaubt.

Diese Aussage ist falsch, da hier die Begriffe "zulässige Gesamtgewichte" und "Nutzlasten" von Fahrzeugen durcheinander gebracht werden. In der BRD sind zurzeit noch Lastzüge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen erlaubt, in Ausnahmefällen sind es 44 Tonnen. Dieses Gewicht beinhaltet das Leergewicht des Lastzuges einschließlich der Ladung (Nutzlast oder auch Ladegewicht). Bei z.B. einem Sattelzug mit Pritschensattelanhänger können ca. 15 Tonnen als Leergewicht angenommen werden, die Nutzlast beträgt dann ca. 25 Tonnen.

Bei dem Gigaliner-Lastzug spricht Herr Storjohann nun unrichtig von 44 Tonnen Ladegewicht. Es handelt sich jedoch um das maximal zulässige Gesamtgewicht des Lastzuges, welches der Gesetzgeber für den Gigaliner als Ausnahme erlauben würde. Das Leergewicht dieses Zuges, bestehend aus Lkw mit drei Achsen, einem Zentralachsanhänger (Dolly-Achse) und einem Sattelanhänger mit drei Achsen, der auf der Dolly-Achse aufliegt, beträgt ca. 21 Tonnen, die Nutzlast dann ca. 23 Tonnen, bei einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen.

Hierbei stellt sich doch die Frage, ob man Lastzüge von 25,25 Meter Gesamtlänge in den Straßenverkehr bringen soll, die eine um ca. zwei Tonnen geringere Zuladung als die zurzeit eingesetzten Lastzüge mit 18,75 Meter Länge aufweisen, um z.B. das Ladevolumen zu erhöhen. Dem Fahrzeugbetreiber ist das große Volumen eines Gigaliner-Lastzuges sicher wichtig, eine weitaus größere Bedeutung hat jedoch die Nutzlast, die ausschließlich durch eine drastische Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes (technisch möglich 60 Tonnen) erreicht werden kann.

Bernd Wieser

Straßen sind nicht geeignet

Für wie naiv hält Herr Storjohann seine Wähler? Tatsache ist, dass nur noch wenige Bundesländer zum Testversuch stehen. Tatsache ist, dass unsere Straßen in keinster Weise mehrheitlich für die Monster-Lkw ausgerichtet sind. Und wer glaubt, dass die Gigaliner-Piloten sich nur an die Hauptstraßen halten werden, der träumt. Tatsache ist, dass in kritischen Situationen das Verletzungsrisiko für Menschen - bedingt durch mehr Masse - wesentlich höher ist. Wenn mehr Güter transportiert werden müssen, dann bitteschön auf der Bahn.

Thomas Ruppel, Norderstedt

Schmusekurs beenden

20. Oktober: "Fluglärmgegner wollen klagen"

Fluglärm macht die Airport-Anwohner krank, so fachkundige Mediziner. In Garstedt ist der Dauerschallpegel von 60 Dezibel inzwischen erreicht, und er wird sich in den nächsten Jahren analog der jährlichen Flugbewegungssteigerungen (5 Prozent) kontinuierlich erhöhen, mit gesundheitlich fatalen Folgen für die hier lebenden Bürger.

Deswegen sind die auffallend leisen Töne der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie auch aus den Rathäusern der betroffenen Gemeinden gegenüber der Hansestadt überhaupt nicht nachzuvollziehen. Genauso wenig wie regelmäßige Pro-Airport-Äußerungen von Personen ohne Problembewusstsein, dafür aber mit äußerst geringer Sachkunde, die jedoch selber überhaupt nicht vom Fluglärm betroffen sind. Fakt ist: Über Norderstedt, Hasloh und Quickborn gab es im Jahr 2010 fast 50 000 Starts, was einem Gesamtanteil von 62,5 Prozent entspricht.

Es ist höchste Zeit, den viel zu lange währenden und nichts nützenden Schmusekurs mit der Hansestadt zu beenden!

Uwe Kühl, Norderstedt

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