22-jähriger Norderstedter muss wegen räuberischer Erpressung für ein Jahr hinter Gitter

Norderstedt. Florian M., 25, hatte zeitweise die falschen Freunde, wofür letztlich seine Eltern bitter bezahlen mussten. Kurz vor Weihnachten 2010 stand nämlich um die Mittagszeit der ehemals "beste Freund" ihres Sohnes, Burak A., 22, vor der Tür ihrer Norderstedter Wohnung und forderte die Zahlung angeblicher Schulden in Höhe von 3000 Euro.

Als die Eltern ablehnend reagierten, beschimpfte Burak A. die Mutter Karin M., 55, als Hure und drohte, die Familie umzubringen. Dabei war Burak A. einst ein häufiger und gern gesehener Gast in der Familie gewesen. Allerdings nur bis zu dem Tag, an dem die Eltern ihren Sohn und Burak A. beim Marihuanarauchen erwischten. Als Verbote nicht fruchteten, erhielt Burak A. Hausverbot. Wegen Drogenhandels saß er sechs Monate bis April des vergangenen Jahres im Gefängnis und stand bei seinem Auftritt vor der Wohnung der Familie M. noch unter Bewährung.

Der vorweihnachtliche Besuch bei Familie M. brachte Burak A. ein erneutes Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung ein. Der saisonweise auf dem Bau arbeitende Angeklagte gibt vor dem Schöffengericht in Norderstedt zwar zu, den Familienvater Holger M., 58, beleidigt zu haben, bedroht habe er ihn und seine Frau aber nicht. Er habe lediglich 900 Euro von Florian haben wollen, die dieser ihm noch geschuldet habe. Es habe sich um Geld gehandelt, das er für gemeinsame Fahrten nach Holland ausgelegt hatte.

Richter Reinhard Leendertz zitiert einen Facebook-Eintrag, der vom Angeklagten stammen soll. Darin droht der Angeklagte, er werde demnächst kommen, und wenn dann nicht drei Mille auf dem Tisch lägen, würde etwas passieren. Auch in dieser Nachricht beleidigt und bedroht der Angeklagte besonders die Mutter Karin M. aufs Übelste. Diese Nachricht stamme nicht von ihm, behauptet der Angeklagte.

Nacheinander werden die drei Mitglieder der Familie M. vernommen, denen man anmerkt, wie sehr sie dieses Verfahren belastet. Vor allem Mutter Karin M. bricht mehrmals in Tränen aus. Am Tag vor dem Auftritt des Angeklagten vor ihrer Haustür hatte Karin M. ihre Mutter beerdigt. Nach den Drohungen des Angeklagten - er ist ein groß gewachsener, kräftiger Mann - hatte sie schlaflose Nächte und traute sich allein nicht mal mehr zum Einkaufen aus dem Haus.

Wie sich herausstellt, ist auch Sohn Florian kein unbeschriebenes Blatt, was die Verteidigerin des Angeklagten besonders betont. Wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung stand Florian schon vor Gericht, wegen Drogenhandels wurde ermittelt. Zähneknirschend gesteht Florian M., dass die Forderung des Angeklagten mit Drogengeschäften zu tun hatte. Inzwischen hat Florian dieses unrühmliche Kapitel abgeschlossen, denn er hat im Gegensatz zu der Zeit, als er mit dem Angeklagten "abhing", jetzt eine Arbeit in Bispingen und wohnt dort. "Ich bin froh, weg zu sein aus Norderstedt, habe keine Lust, in Angst zu leben", sagt er.

Der Bewährungshelfer berichtet Positives von seinem Schützling. Eine Arbeitsauflage im Altenheim erfüllte der Angeklagte zu größter Zufriedenheit der Heimleitung, die ihn in einem Brief als "still, zuvorkommend, pünktlich und fleißig" beschrieb. Aufgrund dieses Berichts sieht die Staatsanwältin eine positive Prognose für die Zukunft des Angeklagten: Man könne die beantragte Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung aussetzen.

Zum Entsetzen der Verteidigerin sieht das Gericht die Sache völlig anders: Auch wenn der Angeklagte die Arbeitsauflage so gut erfüllt hat, habe er ein Gewaltproblem, wenn nicht alles nach seinen Vorstellungen laufe, erklärt Richter Leendertz, der gemeinsam mit den Schöffen ein hartes Urteil fällt. Wegen versuchter räuberischer Erpressung wird der Angeklagte zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.