Die Gegner stehen sich unversöhnlich gegenüber: Das Kieler Bildungsministerium pocht auf das grundsätzliche Streikverbot für Beamte.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, müsse wissen, dass er dafür bestraft werden kann. Das gelte ganz vor allem für Schulleiter und Konrektoren, die als Führungskräfte eine besondere Vorbildfunktion hätten.

Die Lehrergewerkschaft GEW hingegen verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Rechtswidrigkeit des Beamtenstreiks in zwei Urteilen verworfen und das Streikrecht sogar als Menschenrecht im Sinne von Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention deklariert habe. Die Europäische Menschenrechtskommission sei völkerrechtlich verbindlich. Nun will die GEW notfalls auf dem Klageweg erzwingen, dass diese Regelungen auch für Schleswig-Holstein übernommen werden.

Der Streit wirft zugleich die grundsätzliche Frage auf: Müssen Lehrer Beamte sein? Anders als Polizisten und Richter nehmen sie keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Auch der Hinweis der Düsseldorfer Verwaltungsrichter, die den Pädagogen, anders als Polizisten und Richtern, keine Treuepflicht mehr attestiert hatten, ist ein Argument, den Beamtenstatus für Lehrer abzuschaffen.

Zudem würden die leeren Pensionskassen entlastet. Die Zweiklassengesellschaft in vielen Lehrerzimmern, in denen jetzt Beamte neben angestellten Kollegen sitzen, würde der Vergangenheit angehören.