Der 30-jährige Angeklagte bereut die Tat. Segeberger Schöffengericht verurteilt ihn zur Mindeststrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Bad Segeberg. In ihrer Ehe kriselte es seit Längerem: Peter und Janine K., beide 30, aus Bad Segeberg hatten sich schon als Kinder kennengelernt, waren seit vier Jahren ein Paar und seit zwei Jahren verheiratet. Nach einem Jahr Ehe gab es ständig Streit wegen Kleinigkeiten, Peter K. war deshalb ins sogenannte PC- und Raucherzimmer im Erdgeschoss der gemeinsamen Wohnung gezogen und schlief dort auf dem Sofa. Einen Tag vor Heiligabend des vergangenen Jahres eskalierte ein Streit zwischen den Eheleuten und endete damit, dass Peter K. seine Frau vergewaltigte.

Grund der Auseinandersetzung war, dass Janine K. nachts um halb zwei in das Zimmer kam, in dem ihr Mann - müde von der Arbeit in einem Getränkemarkt - schlafen wollte. Janine K. hingegen wollte unbedingt in dem Zimmer eine rauchen, woraufhin erst ein Wortgefecht, dann eine Rangelei entstand. Peter K. warf seiner Frau vor, einen Geliebten zu haben, einer seiner Arbeitskollegen hatte einige Tage vorher nämlich seine Frau besucht und anschließend per Handy die Nachricht an Peter K. geschickt: "Es ist nicht so, wie es aussieht."

Der Streit wurde immer erbitterter, und irgendwann hielt Peter K. seine Frau, die den Raum verlassen wollte, fest und zwang sie, sich aufs Sofa zu setzen. Im weiteren Verlauf des Streits schlug K. seine Frau, zog ihr die Hosen herunter und vergewaltigte sie.

Nach der Tat drückte der über sich selbst entsetzte Peter K. seiner verängstigten Frau das Telefon in die Hand, damit sie die Polizei rufen könne, bevor "noch mehr passiert".

Die Polizei verwies Peter K. des Hauses, von der Vergewaltigung erwähnten beide Eheleute nichts. Der zweijährigen Tochter zuliebe feierte das Paar sogar gemeinsam am nächsten Tag Weihnachten. Nach einem erneuten heftigen Streit am zweiten Weihnachtsfeiertag gingen die Eheleute am 27. Dezember gemeinsam zur Polizei und berichteten von der Vergewaltigung - ein Vorgang, den der Staatsanwalt vor dem Schöffengericht in Bad Segeberg als "höchst ungewöhnlich" bezeichnet. Ungewöhnlich ist auch, dass sich die inzwischen geschiedenen Eheleute in ihren Aussagen vor Polizei und Gericht bis ins Detail einig sind: Der Angeklagte gibt unumwunden die Vergewaltigung zu, er beschönigt nichts. Der Angeklagte begründet die Tat damit, dass er habe wissen wollen, "ob da noch etwas ist zwischen ihm und seiner Frau sei".

Es gab nach der Tat zwischen den Eheleuten den Versuch einer Versöhnung und den Gang zu einer Eheberatung, aber im Ergebnis stellten dann beide fest, dass es keine Liebe mehr zwischen ihnen gibt. Die Vergewaltigung stand zwischen den Partnern.

So bestätigt es Janine K., die als Zeugin nicht mehr zu Einzelheiten der Tat selbst befragt wird. Wichtig ist es für Richterin Sonja Badenhop zu erfahren, was Janine K. empfunden hat und wie die Tat sich auf ihr weiteres Leben ausgewirkt hat. Der Versöhnungsversuch scheiterte nach den Worten von Janine K. an der durch die Vergewaltigung verursachten Enttäuschung, ihre Gefühle seien endgültig zerstört und die Verletzungen zu tief für einen Neuanfang gewesen.

Einen Neuanfang hat Janine K. inzwischen mit einem neuen Mann gewagt, was wohl auch verdeutlicht, dass die junge Frau in der Lage ist, neues Vertrauen zu jemandem zu fassen und keine dauerhaften psychischen Folgen davongetragen hat. Dieser Umstand ist unter anderem auch für die Höhe der Strafe von großer Bedeutung.

Das Gericht hält dem Angeklagten zugute, dass er die Tat offensichtlich aufrichtig bereut, er hatte sich mehr als ein Mal entschuldigt - auch in dem Gerichtsverfahren. Dennoch halten die drei Richter wegen der Vergewaltigung einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung für gegeben und verhängen die für diesen Fall vorgeschriebene Mindeststrafe von zwei Jahren. Diese wird für den bisher nicht vorbestraften Angeklagten aber zur Bewährung ausgesetzt.