Es geschah an einer Fußgängerampel. 81-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Norderstedt. Es war ein Schockerlebnis, das lange nachwirkte: Samin F. und Dominique N., beide 6, wurden bei einem Klassenausflug im Dezember letzten Jahres auf dem Fußgängerüberweg am Moorbek-Rondeel an der Rathausallee in Norderstedt von einem Auto erfasst - und das, obwohl die Grundschüler sich geradezu vorbildlich verhielten: Die beiden Jungen warteten bis die Fußgängerampel für sie grün zeigte, dann wollten sie als erste der Schülergruppe einträchtig Hand in Hand über die Straße gehen.

Betreuerin Sabrina G.,36, die sich bei dem Rest der Gruppe noch auf dem Bürgersteig befand, musste entsetzt mit ansehen, wie sich plötzlich ein Auto näherte und die Jungen erfasste. Dominique wurde ein Stück mitgeschleift, sein Freund Samin blieb vor dem Wagen, der zum Glück sofort zum Stehen kam, liegen. Beide Jungen kamen mit leichten Verletzungen davon: Samin blieb mit einer Gehirnerschütterung vier Tage zur Beobachtung im Krankenhaus, bei Dominique wurden schmerzhafte Prellungen und Kratzer festgestellt, die zum Glück schnell verheilten.

In der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Norderstedt, wo sich der Autofahrer Herbert W., 81, jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste, erzählt Dominiques Vater von quälenden Albträumen, an denen sein Sohn längere Zeit litt. Jetzt endlich nach mehr als einem halben Jahr hat die Versicherung des Angeklagten ein Schmerzensgeld in Aussicht gestellt.

Der Angeklagte bedauert das Geschehen nach seinen Worten zutiefst, kann sich jedoch nicht daran erinnern, eine rote Ampel überfahren zu haben.

Er habe die Gruppe Kinder gesehen und sein Tempo gedrosselt, auch die Kinder im Auge behalten, nicht aber die Ampel, die für ihn rot gezeigt haben muss, so der aus Kaltenkirchen stammende Mann. Der auf Verkehrsdelikte spezialisierte Polizist Ewald V., 53, aus Norderstedt hat nachgeforscht, ob die Ampel an dem Unglückstag einwandfrei funktionierte. Mit dem Ergebnis, dass die Ampel zum Unfallzeitpunkt völlig intakt war. Wenn die Ampel für die Autofahrer rot zeigt, dauert es genau neun Sekunden, bevor die Fußgängerampel auf grün springt, erklärt der Polizist.

Sein Mandant sei bisher 60 Jahre lang unfallfrei gefahren und nicht vorbestraft, betont der Verteidiger, der der Meinung ist, man könne das Verfahren einstellen. Das scheitert am Widerstand des Staatsanwaltes, aber das Urteil fällt dann doch milde aus: Der Angeklagte wird verwarnt und muss eine Geldbuße von 500 Euro zahlen, aber auch wegen eines einmonatigen Fahrverbotes demnächst einige Zeit auf das Autofahren verzichten.

Eine Geldstrafe wie vom Staatsanwalt gefordert, setzt Amtsrichter Reinhard Leendertz zwar in Höhe von 1050 Euro fest, diese wird aber zur Bewährung ausgesetzt, ist also nur im Falle einer erneuten Straftat zur Zahlung fällig.