47-Jähriger wurde bereits 28-mal wegen Diebstahls verurteilt

Bad Segeberg. Er stahl bei "Kaufland" in Bad Segeberg Katzenfutter im Wert von etwa acht Euro und wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt, womit Jürgen K., 47, nicht einverstanden war. Der Segeberger legte Einspruch ein und sitzt nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Bad Segeberg, wo er den Diebstahl zugibt und sein Verhalten als "dämlich" bezeichnet. Nachdem er das Tierfutter in seine Einkaufstasche gesteckt habe, sei er durch das Eingangs-Drehkreuz des Supermarktes direkt in die Arme des Hausdetektivs gelaufen, so der Angeklagte.

Richterin Anja Fischer-Löwitsch wundert sich über den Einspruch des Angeklagten: Jürgen K. wurde nämlich in den vergangenen Jahren insgesamt 28-mal wegen Diebstahls verurteilt. Da sei er doch mit dieser relativ milden Strafe eigentlich gut bedient, so die Richterin.

Der Angeklagte sieht das anders: Der gelernte Friseur möchte frei gesprochen werden, da er nach seiner Meinung schuldunfähig sei. Er sei drogenabhängig gewesen und werde zurzeit in Rickling therapiert, erzählt der Angeklagte. Er habe mehr als 100 Euro in der Tasche gehabt und hätte das Futter auch bezahlen können, er habe wie "ferngesteuert" gehandelt, behauptet Jürgen K. Ein ärztliches Gutachten, aus dem die Richterin zitiert, bescheinigt dem Angeklagten einen starken körperlichen Verfall durch Suchtmittel.

Der Hausdetektiv, der den Angeklagten per Videoüberwachung beobachtete, sah wie sich der Mann das Tierfutter in die Tasche steckte, fing ihn ab und bat ihn ins Büro. Friedlich habe sich der Angeklagte verhalten und den Diebstahl gleich zugegeben, berichtet Thomas P., 51. Nervös habe Jürgen K. gewirkt, aber keinesfalls wie unter Drogen stehend, erzählt der Zeuge.

Die Richterin sieht nach dieser Aussage keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten, der darauf beharrt, er wirke zwar normal, habe aber Aussetzer, bei denen er nicht mehr "Herr seiner Sinne" sei. Die Richterin sieht letztlich keinen anderen Weg als ein Sachverständigengutachten zum Geisteszustand des Angeklagten einzuholen, was für den Angeklagten ein hohes Kostenrisiko bedeute. Das schreckt Jürgen K. nicht ab. Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, ein Gutachten wird erstellt.