Die Chirurgen in der Paracelsus-Klinik haben bei Glatteis viel zu tun . Die Krankenkassen stellen oft Regressansprüche

Henstedt-Ulzburg. Schnee, Eis, Tauwetter und wieder Eis - das weckt Erinnerungen an den vergangenen Winter. Damals, speziell im Februar, hatte die chirurgische Abteilung der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg/Kaltenkirchen 80 Prozent mehr Knochenbrüche zu verzeichnen als normalerweise. Das wiederholt sich in diesen Wochen: In der jetzt über vier Wochen währenden Schnee- und Frostperiode können sich die Chirurgen über einen Mangel an Arbeit nicht beklagen.

Allein in den ersten drei Tagen mit Schnee und Glatteis mussten in der Paracelsus-Klink sechs Handgelenksbrüche operiert werden. Und so ist es weiter gegangen: Etwa zehn Personen werden derzeit pro Woche mit Brüchen eingeliefert, weil sie bei Schnee und Glatteis ausgerutscht und hingefallen sind. In erster Linie sind Handgelenke gebrochen, aber auch andere Körperteile werden in Mitleidenschaft gezogen. In "normalen Zeiten" beträgt die Quote der zu operierenden Handgelenke eines pro Woche. Die Chirurgen der Paracelsus-Klinik haben also im wahrsten Sinne des Wortes alle Hände voll zu tun.

Wer sich das Handgelenk bricht, ist in der Regel sehr reaktionsschnell: "Handgelenksbrüche entstehen meist bei Menschen, die eine gute Reaktion haben und sich beim Fallen noch abstützen können", sagt Dorothea Brand, leitende Oberärztin der Chirurgie in der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg/Kaltenkirchen. Bei älteren, geschwächten Menschen ohne diese Schutzreflexe können Stürze auch zu den gefürchteten Schenkelhalsbrüchen führen. Dass dies nicht ebenso gehäuft vorkommt wie Handgelenksbrüche, deutet darauf hin, dass viele ältere Menschen in dieser Zeit einfach zu Hause bleiben oder sich extrem vorsichtig bewegen.

Die Behandlung eines komplizierten Knochenbruchs im Krankenhaus mit anschließender Nachsorge kann im Einzelfall bis zu 15 000 Euro kosten. Die Durchschnittskosten für einen Knochenbruch liegen etwa bei 3000 Euro. Außer ärztlichen Behandlungskosten oder den Kosten für die stationäre Behandlung fallen auch noch Kosten für den Krankentransport, Bandagen und Gehhilfen, physiotherapeutische Behandlung und bei vielen langwierigen Verletzungen auch Krankengeld an.

Durch das Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen verpflichtet, Regress für verauslagte Leistungen einzufordern, wenn ein Verantwortlicher für einen Unfall (nicht nur bei Glatteis) ausgemacht werden kann. Bei jeder Unfallmeldung werden daher in einem automatisierten Verfahren Fragebögen an die geschädigten Versicherten verschickt. Nach deren Auswertung hat die AOK Nordwest in Schleswig-Holstein etwa ein Drittel der Fälle des vergangenen Winters weiter verfolgt und Regressansprüche bei den Haftpflichtversicherern angemeldet.