25-Jähriger aus Kaltenkirchen wurde 36-mal in der AKN ohne Fahrschein erwischt

Norderstedt. Gerade hat Richter Leendertz vom Amtsgericht in Norderstedt die polizeiliche Vorführung des Angeklagten Viktor F., 25, aus Kaltenkirchen angeordnet, da kommt der junge Mann doch noch in den Gerichtssaal geschlurft und entschuldigt sich in gebrochenem Deutsch für seine wetterbedingte Verspätung.

Die Anklage wirft dem Deutschrussen vor, im Mai dieses Jahres dreimal ohne Fahrschein mit der AKN unterwegs gewesen zu sein. Solche "Minimaldelikte" werden gewöhnlich in schriftlichen Verfahren per Strafbefehl erledigt, aber hier hat besonders die AKN ein Interesse daran, dass dem Angeklagten der Prozess gemacht wird, weil Viktor F. in den letzten Jahren 36-mal beim Schwarzfahren erwischt wurde.

Früher sei er wirklich oft ohne Fahrschein unterwegs gewesen, da sei er heroinsüchtig gewesen, berichtet der junge Mann, der seit 1997 in Deutschland ist, mühsam an der VHS einen Hauptschulabschluss nachholte, dann aber statt eine Ausbildung zu machen, drogenabhängig wurde. Zurzeit nimmt der Angeklagte an einem Drogenersatzprogramm teil und plant, nach Russland zurückzukehren.

Dort möchte Viktor F. in die Armee eintreten. "Das sollten sie sich nochmal überlegen", gibt der Richter zu bedenken, denn die russische Armee gehe nicht gerade zimperlich mit ihren Rekruten um.

Der Angeklagte behauptet, jetzt ein besserer Mensch zu sein. Er hätte damals im Mai Fahrkarten besessen, die müssten ihm aus der Jackentasche gefallen sein, als er Zigaretten herausholte. Das könne seine Mutter bezeugen - eine Darstellung, die ihm weder der Richter noch der Staatsanwalt abnehmen. Dass eine Fahrkarte dreimal im Monat verloren gehe, sei höchst unwahrscheinlich, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er beantragt für den Angeklagten, der eine lange Vorstrafenliste, in der Diebstahlsdelikte und das Schwarzfahren dominieren, vorzuweisen hat, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Der Richter schließt sich in seinem Urteil diesem Antrag an: Viktor F. muss jedoch nicht ins Gefängnis, sondern erhält eine Bewährungsfrist von zwei Jahren und einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Der Angeklagte will in die Berufung gehen. Er habe ja seine Mutter, die den Kauf der Fahrkarten bezeugen könne, so der 25-Jährige.