22 Jahre alter Henstedt-Ulzburger wegen räuberischer Erpressung verurteilt

Henstedt-Ulzburg. Es war im April vergangenen Jahres bei einem der Treffen junger Leute, die in Henstedt-Ulzburg im Bürgerpark an den Wochenenden üblich sind, als Raphael J., 22, die Jugendlichen Fabian N., 17, und Thorben O., 16, fragte, ob sie "Gras" haben wollen. Fabian N. und Thorben O. kratzten zehn Euro zusammen und gaben sie J., weil sie, wie sie später sagten, einmal Drogen ausprobieren wollten. Raphael J. brachte sie in einen anderen Teil des Parks, wo ein mit russischem Akzent sprechender Mann ihnen eine Tüte übergab, angeblich mit Marihuana. In Wirklichkeit war in der Tüte nur ein Knopf, was sie in der Dunkelheit nicht gleich bemerkten.

Die beiden Männergaben vor, telefonieren zu wollen und entlockten den beiden Jugendlichen ihre Handys. Als diese ihre Handys zurückhaben wollten, setzte es Schläge: Fabian N. traf ein Faustschlag so heftig in die Magengrube, dass er kaum noch Luft bekam. Seinen Freund Thorben O. traf ein Schlag am Kinn. Geschockt machten sich die Jungen auf den Heimweg, berichteten ihrer Mutter von dem Vorfall, und die rief die Polizei.

Als Täter erkannte Thorben O. bei der Polizei auf einem Lichtbild den jetzt wegen räuberischer Erpressung auf der Anklagebank des Schöffengerichts in Norderstedt sitzenden Raphael J. Der ebenso wie seine Opfer aus Henstedt-Ulzburg stammende Mann bestreitet, bei dem Überfall dabei gewesen zu sein. Der zweite Täter wurde nicht gefasst.

In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte behauptet, nach einer Familienfeier habe ihn der damalige Freund seiner Schwester nach Kisdorf gefahren, wo er damals wohnte. Nun wiegelt der Angeklagte ab, es könne sein, dass er sich in jener Nacht im Gewerbepark habe absetzen lassen, das wisse er nicht mehr genau.

Raphael J. kennt die polizeiliche Aussage des Lasse W., 23, der ihn damals nach Hause fahren sollte, und, im Prozess als Zeuge befragt, wiederholt, dass er genau wisse, dass er den Angeklagten irgendwann einige Zeit vor Mitternacht bei dem Gewerbepark aussteigen ließ. Während Thorben O. nochmals bestätigt, den Angeklagten auf einem Foto erkannt zu haben, hält sich das zweite Opfer Fabian J. bedeckt.

Schlecht für den Angeklagten: Die Schülerin Jasmin G., 18, sah den Angeklagten ebenfalls am Tatabend in Tatortnähe. Er sei in dem Park bekannt, da er wegen seines blond gefärbten Irokesenhaarschnitts eine extrem auffällige Erscheinung gewesen sei. Jetzt allerdings hat der Angeklagte volles dunkles Haar.

Gegen den zur See fahrenden Angeklagten, der zeitweise bei seinen Eltern wohnt, liegt noch eine weitere Anklage wegen "In Verkehrbringens von Falschgeld" vor. Ende 2007 bezahlte Raphael J. in einem Henstedt-Ulzburger Getränkemarkt Whisky und Energy-Drinks mit einem gefälschten 50-Euro-Schein. Das Geld stammt von einem Freund, der es wiederum beim Verkauf von Drogen erhielt, so der Angeklagte, der behauptet, von der Unechtheit des Geldes nichts gewusst zu haben. Trotz der Aussage des Kassierers, der Angeklagte habe erleichtert gegrinst, nachdem er den zerknüllten 50-Euro-Schein akzeptiert hatte, sieht es Richter Reinhard Leendertz nicht als erwiesen an, dass der Angeklagte wusste, dass es sich um eine Blüte handelt. In diesem Punkt erfolgt ein Freispruch. Wegen der räuberischen Erpressung, bei der nach Meinung von Richter und Schöffen der Angeklagte als Täter feststeht, wird Raphael J. zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.