Verwaltung regelt in einer neuen Richtlinie, wofür die Parteien städtische Zuwendungen bekommen

Norderstedt. Demokratie gibt es nicht gratis. 404 000 Euro gibt die Stadt in diesem Jahr für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker aus. Ein Teil der Summe entfällt auf das Sitzungsgeld, Lohn für die Teilnahme der Politiker an Fraktions-, Ausschuss- und Stadtvertretersitzungen. So bekommt Stadtpräsidentin Kathrin Oehme 738,90 Euro pro Monat, die Fraktionschefs der fünf Parteien in der Stadtvertretung erhalten monatlich 295,56 Euro. Für jeden der 49 Stadtvertreter zahlt die Stadt eine monatliche Pauschale von 71,10 Euro, hinzukommen 17,10 Euro für jede Ausschusssitzung und Sitzung der Stadtvertretung. Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich nochmals 26,10 Euro.

So weit, so klar. Aber was ist mit Büromaterial, mit den Kosten für TV und Geschenke? Gibt es Zuschüsse der Stadt für Arbeitsessen, Fachliteratur oder gar für Mahngebühren? Zwar müssen die Parteien nachweisen, wofür sie die städtischen Zuschüsse für die politische Arbeit ausgeben. Aber das scheint nicht immer ausreichend gelungen.

Beim Prüfen der Nachweise ist die Verwaltung in letzter Zeit ins Grübeln geraten. "Die Erfahrungen der letzten Jahre bei der Prüfung der Verwendungsnachweise hat die Verwaltung veranlasst, die Regelungen für die Fraktionszuwendungen in eine Richtlinie zu fassen", heißt es im schönsten Verwaltungsdeutsch in einer Vorlage für den Ältestenrat, den Hauptausschuss und die Stadtvertretung.

34 Punkte umfasst die Liste, die nun eindeutig regelt, wann die Kommunalpolitiker mit Zuschüssen rechnen können. Mit dem Zuwendungs-Katalog schlägt die Stadt zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Parteien haben Klarheit, und es gewährleistet, dass mit dem Geld der Steuerzahler sparsam umgegangen wird.

Ein klares Nein ohne weiteren Kommentar findet sich in der Auflistung hinter Arbeitsessen und Bewirtung von Fraktionsmitgliedern. Auch gesellige Veranstaltungen müssen die Parteien ohne Hilfe der Verwaltung organisieren. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Überziehungszinsen müssen die Fraktionen aus eigenen Mitteln ausgleichen. "Zuwendungen widersprechen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit", heißt es zur Begründung in dem zweiseitigen Papier.

Geld aus dem städtischen Haushalt gibt es für Kontoführungsgebühren, für Büroeinrichtung und für Tageszeitungen, schließlich sollen und wollen diejenigen, die wichtige Beschlüsse für die Entwicklung in Norderstedt fassen, immer wissen, wer wann was fordert oder wer gerade die neu Straße vor seiner Nase nicht haben will.