Im Juni dieses Jahres wurde Melanie B., 42, aus Norderstedt bei Aldi mit zwei Flaschen Wodka in ihrer Tasche erwischt, die sie nicht bezahlt hatte. Was folgte, war eine Anklage wegen Diebstahls gegen die mehrfach einschlägig vorbestrafte Hartz-IV-Empfängerin.

Norderstedt. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt empört sich die Angeklagte über die Behauptung, sie habe geklaut. Sie habe die Flasche bei einer anderen Aldi-Filiale gekauft, hebe aber den Bon nie auf. Inzwischen habe die Polizei ihr die beschlagnahmten Flaschen ausgehändigt, erzählt die Angeklagte. Richter Reinhard Leendertz bezeichnet diese Vorgehensweise als ein "Stück aus dem Tollhaus".

Die Beweiskette schließt sich, als eine Mitarbeiterin von Aldi erklärt, an dem Tattag habe man eine Bestandskontrolle bei den Alkoholika vorgenommen, da diese ein beliebtes Stehlgut seien. Per Computer könne man feststellen, wie viele Flaschen von welcher Sorte vorhanden sein müssen - und genau zwei Wodka-Flaschen fehlten. Daraufhin fand eine Taschenkontrolle bei einigen Kunden statt, und die Flaschen wurden bei der 42-jährigen Angeklagten gefunden.

Als die Angeklagte behauptete, sie habe die Flaschen bei einem anderen Aldi gekauft, habe man in der anderen Filiale nachgefragt und erfahren, dass die Angeklagte dort wegen eines ähnlichen Vorfalls Hausverbot habe und an dem Tag nicht aufgetaucht sei.

Für Richter Leendertz ist die Sache damit klar: Die Angeklagte beteuert in ihrem Schlusswort weiter ihre Unschuld, wird aber dennoch wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, die sie in Zehn-Euro-Raten abzahlen darf.