Der Jugendhilfeausschuss muss über 5350 Euro für 107 Kinder entscheiden

Norderstedt. 107 Kinder und Jugendliche sind in Norderstedt in Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht. Ihr Unterhalt wird über die staatlichen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezahlt. Seit 2005 dürfen die Städte frei darüber entscheiden, ob Pflege- und Heimkinder ein Weihnachtsgeld, die sogenannte Weihnachtsbeihilfe bekommen. Ein Anrecht darauf haben die Kinder seit 2005 nicht mehr. Morgen entscheidet der Jugendhilfeausschuss, ob die Norderstedter Kinder und Jugendlichen jeweils 50 Euro Pro Kopf extra bekommen oder nicht.

Die Bruttokosten für die Norderstedter Stadtkasse würden sich für 47 junge Menschen in Pflegefamilien auf 2350 Euro und für 60 in Heimen untergebrachte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auf 3000 Euro, insgesamt also 5350 Euro belaufen. Eine grundsätzliche Regelung aller Leistungen für in Pflegefamilien untergebrachte Kinder und Jugendliche soll in Norderstedt künftig in der Richtlinie für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege festgelegt werden. Sie wird derzeit rechtlich geprüft und soll erst in Kraft treten, wenn das Land Schleswig-Holstein die Landesunterhaltsverordnung (LUVO) im November neu verabschiedet hat. Danach müsste über die Beihilfe nicht mehr gesondert beschlossen werden. Offenbar wissen immer noch nicht alle Berechtigten von der Beihilfe: 2009 wurde das Geld zwar von allen Pflegestellen abgerufen, aber nur von etwa 25 Prozent der Heime.