Er setzt seine Hoffnung auf den schleswig-holsteinischen Petitionsausschuss. Carl-Heinz Wawrzik, 59, hatte sein Stelle als Pflegedienstleiter im städtischen Altenheim “Haus am Park“ schon angetreten, als die Pflegekasse ihr Veto einlegte.

Norderstedt. Eine verantwortliche Pflegefachkraft muss nicht nur die entsprechenden Berufsabschlüsse nachweisen, sondern auch innerhalb der letzten fünf Jahre zwei Jahre "am Bett" gearbeitet haben. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor.

Wawrzik hatte in den letzten fünf Jahren zwar nicht zwei Jahre praktisch gearbeitet, aber: Der gelernte Altenpfleger hat von 2007 bis 2009 eine Vollzeitweiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen und zum Heimleiter erfolgreich abgeschlossen. "Darin waren 1047 Stunden Praktikum enthalten, doch diese Zeit wird nur anteilig angerechnet", sagt Wawrzik, der sich "mit dem Berufsverbot" nicht abfand und den Petitionsausschuss einschaltete.

Die Politiker mit der Norderstedter CDU-Landtagsabgeordneten Katja Rathje-Hoffmann an der Spitze lehnten die Petition ab und folgten den Ausführungen des Arbeits- und Sozialministeriums. Danach sind berufspraktische Erfahrungen unverzichtbar. Auch vor dem Hintergrund des ständig steigenden Bedarfs an Pflegefachkräften dürften die Anforderungen nicht herabgesetzt werden.

Wawrzik antwortete, er habe zwölf Jahre lang Altenpfleger ausgebildet, das sei ja wohl genug praktische Erfahrung. Ein Handwerksmeister dürfe nach einer fachlichen Weiterbildung ohne weitere Auflagen eine Firma leiten. Eine Pflegedienstleitung arbeite nicht "am Bett", sondern organisiere die Pflege. Das Schreiben zeigte Wirkung. Nun will der Ausschuss prüfen, ob er sich nochmals mit dem Fall beschäftigt.