2400 Euro Strafe muss Viktor K. zahlen, weil er einem Norderstedter den Kopf ins Gesicht rammte

Norderstedt. Vor fünf Jahren wurde Viktor K. (23) aus Norderstedt wegen gefährlicher Körperverletzung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt, damit der gebürtige Kasache seine vor allem unter Alkoholeinfluss auftretenden Aggressionsausbrüche in den Griff bekommt. Dauerhafte Wirkung hat der Kursus anscheinend nicht entfaltet, denn im September letzten Jahres rammte K. in den frühen Morgenstunden an einer Tankstelle in Norderstedt seinen Kopf brutal in das Gesicht von Christian L. (19), der blutüberströmt mit gebrochener Nase zusammenbrach.

Für diese sogenannte Kopfnuss soll es keinen Grund gegeben haben, jedenfalls meint das die Staatsanwaltschaft, die Viktor K. wegen Körperverletzung anklagte.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt gibt der Angeklagte die Kopfnuss zu. Nach durchzechter Nacht wollten er und seine Freunde sich am Nachtschalter der Tankstelle Nachschub an Wodka holen, eine Atemalkoholprobe ergab beim Angeklagten 2,21 Promille Alkohol im Blut. Christian L., der ebenfalls an der Tankstelle in einer Gruppe junger Männer stand, habe ihn ausgelacht und über ihn gelästert, behauptet der Angeklagte.

Auf die damalige Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung angesprochen, reagiert der Angeklagte so, als wisse er von nichts. Als die Richterin ihm vorhält, damals habe er, ebenfalls betrunken, mit einem Freund gemeinsam einen anderen Mann zusammengeschlagen und getreten mit der Folge, dass dem Opfer die Nase gebrochen wurde und es einen Zahn verlor, lautet der Kommentar des Angeklagten: "Ach - das ist doch so lange her." Jetzt trinke er viel weniger und sei nicht mehr so aggressiv.

Christian L., der zur Zeit ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, erzählt, dass ihn der Angeklagte von hinten mit den Worten: "Kannst Du Karate?" angesprochen und ihm ohne Vorwarnung den Kopf ins Gesicht gerammt habe. Ausgelacht habe er den Angeklagten nicht. Seine Nase habe heftig geblutet, sei tagelang geschwollen und schief gewesen, Schmerzen habe er aber nur einen Tag gehabt, berichtet Christian L.

Der freundliche und zurückhaltende junge Mann scheint keinen Groll gegen den Angeklagten zu hegen, den er vorher nicht kannte. Der Angeklagte entschuldigt sich mit Handschlag bei seinem Opfer, was der gutmütige Christian L. akzeptiert.

Im Ergebnis kommt der Angeklagte mit einer, wie es Richterin Claudia Naumann nennt "empfindlichen Geldstrafe" von 2400 Euro davon.

Bei so einer heftigen Verletzung könne das Gericht auch über eine Freiheitsstrafe nachdenken. Im Wiederholungsfall kommt Viktor H. sicherlich nicht mehr ohne eine Gefängnisstrafe davon , sagte die Richterin. Bleibt zu hoffen, dass sich der 23-jährige Viktor K. die Mahnung der Richterin zu Herzen nimmt.