Kieler Umweltministerium verlängert Frist für alle Hausbesitzer

Kreis Segeberg. Entwarnung für Hausbesitzer: Die gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsuntersuchungen privater Abwasserleitungen müssen nicht sofort, sondern erst bis zum Jahre 2025 erfolgen. Das teilte gestern das schleswig-holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten und Entwässerungsleitungen gewerblicher Unternehmen müssen bis 2015 geprüft werden. Vielerorts hatte die Prüfanordnung der Landesregierung für Aufregung gesorgt.

"Ich freue mich über diesen guten Kompromiss; wir haben damit die berechtigten Interessen der Hauseigentümer mit den Notwendigkeiten des Grundwasserschutzes in Einklang gebracht", sagte Umweltministerin Juliane Rumpf. Mit der Fristverlängerung für die Dichtheitsprüfung bei privaten Hausanschlüssen werde die praktische Umsetzung entzerrt, damit eine geordnete Abwicklung der Untersuchungsaufträge und möglicherweise notwendige Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden können.

Für Hausbesitzer, die die Dichtheitsuntersuchung bereits haben durchführen lassen, wird eine Wiederholungsprüfung erst entsprechend später erforderlich. Die Umweltministerin empfiehlt den Städten und Gemeinden, ihre Einwohner bei der Untersuchung ihrer privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu unterstützen - zum Beispiel in Zusammenhang mit der Prüfung der Kanalisation.