Der 39-Jährige Afghane mit deutscher Staatsangehörigkeitist ist zu neun Monaten auf Bewährung und 240 Euro Geldbuße verurteilt worden.

Norderstedt. Die Schülerinnen Paula P., Viola K. und Christin K. (13) aus Sievershütten und Stuvenborn wollten Ende August 2009 ein paar vergnügliche Stunden im Norderstedter Arriba-Bad genießen und ausführlich im Wildwasserbecken die mehrstöckige Rutsche benutzen. Der entspannte Schwimmbadbesuch wurde für die jungen Mädchen zu einem Schockerlebnis, das bis heute Wirkungen zeigt: Ein 38-jähriger, südländisch aussehender Mann bedrängte die Kinder, befummelte sie mehrfach im Gesäßbereich und ging schließlich sogar so weit, sein Geschlechtsteil am Po der entsetzten Christin K. zu reiben.

Die geschockten Mädchen meldeten die Vorfälle dem Bademeister - der aufdringliche Badegast, der gerade flüchten wollte, wurde von Security-Leuten gestellt und musste sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Norderstedt einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen.

Der gebürtige Afghane deutscher Staatsangehörigkeit, Mir S., 39, hatte bei der polizeilichen Vernehmung alles abgestritten. Vor Gericht zieht er es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen, sodass Richterin Katrin Thron die inzwischen 14-jährigen Mädchen ausführlich als Zeuginnen vernehmen muss.

Relativ gefasst erzählt zunächst Paula P., die der Angeklagte als erste am Po berührte. Sie habe anfangs an ein versehentliches Berühren im Gedränge gedacht, doch dann passierte ihren beiden Freundinnen dasselbe. Den drei Mädchen, die sich gegenseitig von den Berührungen erzählten, fiel der Mann, der sich allein im Bereich der Rutsche aufhielt, auf, sie fühlten sich verfolgt und machten eine längere Rutschpause.

Das Betatschen der Mädchen war jeweils in einem Auffangbecken erfolgt, in dem der zweite Rutschabschnitt beginnt, hier hatten die Mädchen aufeinander gewartet.

Als die Freundinnen nach der Pause zur Rutsche zurückkehrten, tauchte der Fremde wieder auf und rückte den Mädchen auf die Pelle, obwohl sie versuchten Abstand zu halten. Christin K. berichtet davon, dass sie sich beim Anstehen an der Rutsche ängstlich umgeschaut habe, plötzlich sei der dunkelhaarige Mann direkt hinter ihr gewesen und habe sein Geschlechtsteil an ihr gerieben. Das Mädchen flüchtete die Rutsche hinunter zu ihren Freundinnen.

Viola K. war es, die beherzt handelte und die Badeaufsicht einschaltete. Vor Gericht wird sie während ihrer Aussage von Weinkrämpfen geschüttelt, auch die anderen Mädchen gehen nur noch vorsichtig und am liebsten mit einem Elternteil ins Schwimmbad.

Alle drei sagen übereinstimmend, dass ihnen durch das Gerichtsverfahren der Ekel und die Angst wieder hochkommen, für sie ist der Angeklagte ein älterer Mann, bei einem Gleichaltrigen hätten sie das Ganze vielleicht als Scherz gewertet, so Viola K.

Die Verteidigerin des Angeklagten argumentiert, die Täterschaft ihres Mandanten sei keinesfalls erwiesen, denn im Gerichtssaal erkennen die Mädchen den Mann nicht wieder. Allerdings meiden sie auch den Blickkontakt. Übereinstimmend beschreiben die Opfer die kräftige Statur, die Haarfarbe und die Farben der Badehose des Mannes, auch im Schwimmbad erkannten sie den vom Personal festgenommenen Angeklagten eindeutig als den Täter.

Für Richterin Katrin Thron und die Schöffen gibt es letztlich keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte, der seit den Vorfällen an Depressionen leidet, der Täter ist. Der bisher nicht vorbestrafte Vater zweier Kinder arbeitete mal als Bäcker, mal als Tischler, dann als Wachmann und lebt zur Zeit von Hartz IV.

Das Urteil lautet auf neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, als Auflage muss der Angeklagte eine Geldbuße von 240 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Die Geldbuße darf der Angeklagte in monatlichen Raten von 20 Euro zahlen und soll, so die Absicht der Richterin, dadurch jeden Monat an seine Schuld erinnert werden.