Drei Unfälle verursacht - jetzt wurde die 45-Jährige zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt und muss weitere sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten

Norderstedt. Es krachte im Minutentakt an diesem Januar-Abend in Norderstedt: Drei Unfallmeldungen gingen in kurzem Abstand bei der Polizei ein. In allen drei Fällen wurde als Unfallverursacher ein roter japanischer Sportwagen beschrieben, der auf der Gegenfahrbahn im Stadtgebiet von Norderstedt mit Autos kollidierte und danach seine Fahrt fortsetzte.

Es folgte eine filmreife Verfolgungsjagd. Nur durch eine Straßensperre konnte das Fahrzeug schließlich gestoppt werden. Fahrerin Petra S., 45, aus Hamburg konnte kaum stehen, lallte und roch stark nach Alkohol. Wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht musste sie sich jetzt vor dem Norderstedter Amtsgericht verantworten.

Ihr erstes "Opfer", Marret J., 41, aus Kaltenkirchen, erzählt im Prozess von ihrer Begegnung mit der Angeklagten, als sie auf der Ulzburger Straße plötzlich vor sich auf ihrer Fahrbahn die Scheinwerfer des Fahrzeugs der Angeklagten frontal auf sich zukommen sah. Die Schmuckverkäuferin fuhr so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand, trotzdem ging ihr Seitenspiegel mit lautem Knall kaputt, den die Unfallfahrerin mit ihrem Wagen berührt hatte. Im Rückspiegel sah Marret J., dass das Fahrzeug hinter ihr in einen Schneehaufen fuhr und so einer Kollision entging.

"Es ging alles so schnell" - diesen Satz hört man von Marret J. ebenso wie von Karl-Heinz S., 71, der mit seinem Mercedes von der Quickborner Straße in die Ulzburger Straße einbiegen wollte, als die Angeklagte sich ihm frontal auf seiner Fahrspur näherte, ein Ausweichen war nicht mehr möglich - die Angeklagte krachte in den Mercedes. Die Unfallverursacherin flüchtete. Karl-Heinz S. konnte sich das Kennzeichen merken und alarmierte die Norderstedter Polizei per Handy.

Dennis S., 29, aus Norderstedt musste ebenfalls erleben, dass auf der Schleswig-Holstein-Straße plötzlich frontal auf seiner Fahrspur ein Wagen auf ihn zukam. Verzweifelt betätigte der junge Mann die Lichthupe und wich auf den Grünstreifen aus, wurde dadurch nur am Heck getroffen.

Während des Prozesses äußert sich die Angeklagte nicht zu den Taten - lediglich, dass sie seit sechs Jahren arbeitslos ist. Ansonsten lässt sie ihren Anwalt reden, der es nicht als erwiesen ansieht, dass seine Mandantin die "Geisterfahrerin" war, denn schließlich hat keiner sie richtig erkannt.

Im Übrigen nimmt der Verteidiger die beiden als Zeugen geladenen Polizeibeamten in die Mangel, befragt sie langatmig dazu, ob sie die Unfallfahrerin überhaupt über ihr Aussageverweigerungsrecht und das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen, belehrt hätten. Die Blutprobe, die mehr als zwei Promille ergab, ist nach Meinung des Verteidigers nicht verwertbar, da sie nicht richterlich angeordnet worden war.

Amtsrichter Reinhard Leendertz lässt sich jedoch nicht beirren. Für ihn steht - ebenso wie für die Staatsanwältin - die Täterschaft der Angeklagten zweifelsfrei fest: Alle Beteiligten beschrieben ihr Fahrzeug in gleicher Weise, und sie war zeitnah in der Gegend der Unfälle, auch wenn Polizeifotos von dem beschädigten Fahrzeug der Angeklagten in der Gerichtsakte fehlen.

Auf die Verwertbarkeit des Blutprobenergebnisses kommt es nach Ansicht des Richters nicht an, denn die Norderstedter Polizisten und andere Verkehrsteilnehmer berichteten, dass die Angeklagte in Schlangenlinien fuhr.

Die Angeklagte Hamburgerin wird zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Außerdem muss die 45-Jährige weitere sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten.