Seine Leidenschaft fürs Autofahren ist so groß, dass sich Jan T. (21) aus Bornhöved trotz entzogener Fahrerlaubnis immer wieder ans Steuer seines geliebten Golf setzte und zweimal von der Polizei erwischt wurde.

Bad Segeberg. Die Quittung für dieses "an Frechheit nicht zu überbietende Verhalten", wie es Jugendrichter Niehaus vom Amtsgericht in Bad Segeberg nennt, erhielt T. jetzt: Er wird zwei Wochen im Gefängnis verbringen müssen, auch seinen Job bei einem Landwirt verlor der junge Mann - eine Arbeit, die ihm großen Spaß machte, besonders das Fahren mit dem Trecker . . .

Drei Anklagen liegen gegen Jan T. vor: Im März diesen Jahres fuhr er mit 1,62 Promille im Blut durch Neumünster, weil er nach einem feuchtfröhlichen Diskothekenbesuch unbedingt zu seiner Freundin wollte, mit der er sich vorher gestritten hatte - seinen Führerschein war der Angeklagte damit los, die erste Anklage wegen Trunkenheitsfahrt war fällig.

Vom Autofahren ließ er sich dennoch nicht abhalten: Schon wenige Tage später erwischte die Polizei den jungen Mann am Steuer seines Autos auf dem Weg zu einer Diskothek in Plön, und zwei Monate danach fuhr Jan T. in Neumünster Pizza aus - entsetzt fragt ihn der Richter, ob das etwa sein neuer Job sei, was der Angeklagte verneint, er arbeite jetzt als Möbelpacker. Ergebnis: Zwei weitere Anklagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

"Ich fahre eben gern", begründet der Angeklagte sein Verhalten, allerdings hat er inzwischen schweren Herzens seinen 18 Jahre alten Golf verkauft.

Wenigstens verhält sich der Angeklagte jetzt geständig und kooperativ, während er bei Vernehmungen stets versucht hatte, sich aus der Sache herauszuwinden, weshalb eine Reihe von Zeugen geladen worden war, denen nun eine Aussage erspart bleibt.

Der Angeklagte wird von seiner Pflegemutter begleitet, bei der er seit seinem neunten Lebensjahr wohnt und von allen geliebt wird, wie sie erzählt.

Jan T. hatte es schwer im Leben, seine Mutter starb früh, ihm fehlte der Halt im Leben. Einige Straftaten wie Diebstahl, Einbruch und Vandalismus gehen auf sein Konto. Auch das Jugendgefängnis lernte der Angeklagte schon kennen, denn, nachdem er im Jahre 2006 zu einer Arbeitsauflage verurteilt worden war und diese nicht ableistete, musste er drei Wochen Arrest absitzen.

Das vergleichsweise milde Urteil verdankt der Angeklagte der Anwendung des Jugendstrafrechts, bei ihm zum letzten Mal, wie die Staatsanwältin prophezeit, das nächste Mal werde es "richtig einschlagen".

Auf seinen Führerschein muss der Angeklagte für weitere neun Monate verzichten.