Immer wieder nötigte der Angeklagte andere Autofahrer, auf die rechte Fahrbahn zu wechseln. Er benutzte dabei auch verbotenerweise ein mobiles Blaulicht

Ellerau/Neumünster. Zum Glück ist Oliver K. (35) aus Ellerau ein ruhiger Mensch und reagierte besonnen, als er im September des vergangenen Jahres auf der A 7 im Bereich der Ausfahrt Bad Bramstedt in Richtung Norden von einem Audi-Fahrer massiv bedrängt wurde. Es hätte sonst zu einer Katastrophe kommen können.

Es war ein Freitagabend, als Oliver K. mit seiner Ehefrau Susanne auf dem Weg zu einem Camping-Wochenende im dichten Verkehr auf der A 7 eine Lastwagenkolonne überholte und im Rückspiegel den Audi von Torben H. (32) sah, der mit einem Abstand von weniger als zehn Metern und mit etwa Tempo 190 hinter ihm fuhr und ihn fortlaufend mit der Lichthupe blendete.

Um den Drängler loszuwerden, wollte K. auf die rechte Fahrbahn wechseln, doch der Raser hatte sich inzwischen in die Lücke rechts von K. gedrängt und versuchte ihn jetzt rechts zu überholen. Als das Überholmanöver aus Platzgründen scheiterte, wechselte der Audi wieder auf die linke Fahrbahn und bedrängte K. erneut massiv, bis der genervte K. mit seinem Ford Mondeo endlich auf die rechte Fahrbahn wechseln konnte, und der Audi davonraste. Oliver K. beobachtete, dass der Audi anschließend einen anderen Wagen auf der Überholspur in gleicher Weise bedrängte. K. fuhr von der Autobahn ab und rief die Polizei an.

Dank der genauen Beschreibung, die das Ehepaar K. von dem Audi Cabrio geben konnte (einschließlich des Kennzeichens), wurde Torben H. schnell gefasst und musste sich jetzt wegen Nötigung vor dem Amtsgericht in Neumünster verantworten. Der Angeklagte macht keine Aussage zu den Nötigungsvorwürfen, er lässt seinen Anwalt reden, für den in keiner Weise bewiesen ist, dass der Autobahndrängler tatsächlich sein Mandant gewesen sei.

Die Eheleute H. konnten den Fahrer des Audi nämlich nicht erkennen, allerdings können sie auch nach fast einem Jahr das Fahrzeug mit den vier Auspuffen und die Fahrweise sehr genau beschreiben. Angst hatte der bedrängte Oliver K. erstaunlicherweise nicht, wie er sagt. Er gibt an, sich einfach wahnsinnig geärgert zu haben und wollte durch seinen Anruf bei der Polizei andere Fahrer schützen.

Die Tatsache, dass der Name des Angeklagten in einer Vielzahl von Fällen im Verkehrszentralregister auftaucht - meistens wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen - versucht sein Verteidiger damit zu entschuldigen, dass sein Mandant nun mal ein "Vielfahrer" sei, als Geschäftsführer einer Hausbaufirma sei er circa 70 000 Kilometer im Jahr unterwegs, da käme es schon mal zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Diese Verharmlosung des Fahrverhaltens seines Mandanten passt allerdings nicht zu einem von Richter Andreas Martins geschilderten Vorfall aus dem Jahre 2007, als der Angeklagte ebenfalls auf der Autobahn ein überholendes Fahrzeug bedrängte und dann verbotenerweise mit einem mobilen Blaulicht winkte, um sich freie Bahn zu verschaffen, eine Geschichte mit fast "satirischen Zügen", so der Richter.

Für ihn steht fest, dass der Angeklagte der Fahrer war, der Oliver K. so massiv bedrängte und nötigte, ein Verhalten, das weder durch "Vielfahrerei" noch durch den Autotyp zu rechtfertigen sei.

Der Angeklagte gehöre offensichtlich zu einem bestimmten Kreis von Autofahrern, die ein "übles Selbstverständnis" hätten, ein Verhalten, das wegen der hohen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht geduldet werden könne, so der Richter.

Das Urteil lautet auf Zahlung einer Geldstrafe von 3600 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten. Letzteres nur deshalb so kurz, weil die Tat bereits ein Jahr zurückliegt.