Aggressiver Schäferhund fällt immer wieder Spaziergänger und Jogger an. Vor Gericht bestreitet der Angeklagte allerdings, Besitzer des Tieres zu sein

Bad Segeberg. Britta P. (43) aus Berlin in der Gemeinde Seedorf kennt das Haus im Wald und die Wege der Umgebung seit ihrer Kindheit. Das zeitweise leer stehende Anwesen ist inzwischen wieder bewohnt und hübsch hergerichtet, wie sie sagt.

Bei ihrer Joggingrunde durch den Wald kommt die Reisebüroinhaberin oft hier vorbei und wird beim Passieren des Grundstücks regelmäßig von einem kläffenden Schäferhund - zum Glück auf der anderen Seite des Zaunes - verfolgt. Ein mulmiges Gefühl hat die Frau immer. An einem Tag im November des vergangenen Jahres werden die Ängste von Britta P. zur Wirklichkeit: Der Schäferhund befindet sich auf ihrer Seite des Zauns auf dem öffentlichen Weg und stellt sich ihr zähnefletschend in den Weg, um Sekunden später zuzubeißen - in den Oberschenkel der Joggerin. Britta P. schafft es schließlich, den Schäferhund abzuschütteln und mit einem Ast zu vertreiben, wobei sie laut um Hilfe ruft.

Auf dem Waldgrundstück erscheint eine Frau, die den Hund zurückruft, sich kurz nach Britta P.s Befinden erkundigt und mit den Worten verschwindet: "So was hat der noch nie gemacht."

Bei der örtlichen Polizeidienststelle erfährt Britta P., dass der Hund schon länger als aggressiv bekannt ist, die Vorfälle und Beschwerden hätten sich gehäuft. Als Besitzer des Tieres wird ein Bernd Josef E., 56, genannt, der sich nun vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Da sich die Vorfälle und Beschwerden häuften, hätte der Angeklagte vorhersehen müssen, dass der Hund einmal jemanden beißen würde. Ihn ohne Aufsicht auf einem öffentlichen Weg herumlaufen zu lassen, ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft fahrlässig.

Der Angeklagte erklärt nach Verlesung der Anklage, er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, denn er habe keinen Hund und wohne nicht dort auf dem Grundstück in der Gemeinde Seedorf. Er halte sich dort nur gelegentlich auf und arbeite auf dem Grundstück.

Für Richter Florian Wüllenkemper ist es völlig unverständlich, dass der Angeklagte ständig unter der Adresse des Grundstücks in Seedorf mit Gericht, Polizei und Ordnungsamt korrespondierte und unter der Anschrift in Seedorf auch geladen wurde.

Der Angeklagte behauptet, in Ahrensburg zu wohnen. Seine Bekannte Katrin R. habe das Grundstück in Seedorf gemietet. Er habe gelegentlich ihr Briefpapier benutzt. Katrin R. sie sei auch die Hundehalterin.

Es ist nicht zu verstehen, dass der Mann, dessen Name im Zusammenhang mit den Vorfällen um den aggressiven Hund ständig von Polizei und Anwohnern als verantwortlicher Hundehalter genannt wird, diesen angeblichen Irrtum nicht gegenüber den Behörden aufklärte. Der Richter hat in seinen Akten allein acht Vorfälle, die von Passanten gemeldet wurden, und in deren Zusammenhang der Angeklagte vom Ordnungsamt verwarnt wurde, oder die Polizei gegen ihn ermittelte.

Das noch immer geschockte Opfer der Bissattacke, Britta P., die mit einem riesigen Hämatom davonkam und den Weg entlang des Grundstücks jetzt meidet, gibt vor Gericht an, der Angeklagte habe ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt, was Bernd Josef E. nicht bestreitet.

Für Richter Wüllenkemper reichen diese Indizien jedoch nicht, um den Angeklagten zu verurteilen, ein Fortsetzungstermin muss anberaumt werden, um die angeblich richtige Hundehalterin Katrin R., die der Angeklagte vermutlich schützen wollte, zu vernehmen. Geladen werden außerdem der zuständige Polizist und ein Vertreter des Ordnungsamtes, für die der Angeklagte zweifelsfrei als für den Hund Verantwortlicher feststand.