Arbeitsloser Maschinenschlosser schaffte es immer wieder, die Menschen seiner Umgebung davon zu überzeugen, dass er wohlhabend sei und man ihm vertrauen könne

Norderstedt. Eine Lebensführung, die auf "Lug und Trug" aufgebaut ist, bescheinigt der Staatsanwalt dem Angeklagten Hermann S. (49), der sich zum wiederholten Male wegen Betruges vor Gericht verantworten muss.

Der gelernte Maschinenschlosser aus Hamburg schaffte es seit Jahren immer wieder, die Menschen seiner Umgebung davon zu überzeugen, dass er wohlhabend sei und man ihm vertrauen könne, obwohl er an der untersten Einkommensgrenze lebte und im November 2006 einen Offenbarungseid leisteten musste.

Im Jahre 2005, als er wegen Betrügereien schon einige Vorstrafen kassiert hatte, lernte der Angeklagte in Hamburg eine Frau kennen, der er ein gemeinsames Leben in Aussicht stellte und die ihm so stark vertraute, dass sie ihm den PIN ihrer EC-Karte verriet, mit der der Angeklagte mehrfach bezahlte, aber auch für sich einige Hundert Euro vom Konto seiner Partnerin abhob, natürlich ohne deren Wissen.

Angeblich hatte er dann eine Wohnung gefunden, für die er die Kaution von 1500 Euro nicht bezahlen konnte, da sein gesamtes Geld in Aktien angelegt sei - die Frau gab ihm die "Kautionssumme". Kurze Zeit später bemerkte die künftige Lebensgefährtin die getätigten Barabhebungen von ihrem Konto. Und als Hermann S. ihr nicht einmal die Adresse der künftigen Wohnung nennen konnte, merkte sie, dass sie auf einen Betrüger hereingefallen war.

S. unterschrieb ein Schuldanerkenntnis in Höhe von 2300 Euro, die er in Raten von 200 Euro abzahlen wollte, wobei er auch gleich die angebliche erste Ratenzahlung mit gefälschter Unterschrift bestätigte. Tatsächlich zahlte er keine einzige Rate - seine ehemalige Freundin zeigte ihn an. Wegen seiner vielen Vorstrafen stand S. unter Bewährung und landete im November 2009 für sechs Monate im Gefängnis. Im Mai dieses Jahres entließ man Hermann S. wegen "guter Führung" nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt wurden gegen den zurzeit arbeitslosen Hermann S. jetzt zwei Anklagen wegen Betruges verhandelt: Im April 2007 beauftragte der Angeklagte eine Norderstedter Anwaltskanzlei mit der Bearbeitung einer Mietsache. Nach einer Besprechung und Fertigung mehrerer Schriftsätze forderten die Anwälte die Zahlung eines Kostenvorschusses, worauf der Angeklagte das Mandant beendete und die Anwälte feststellten, dass ihr Mandant völlig pleite war. Auf die Idee, Prozesskostenhilfe zu beantragen, war der Angeklagte anscheinend ebenso wenig gekommen wie die Anwälte darauf, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Mandanten zu hinterfragen.

In der zweiten Anklage geht es um einen vom Angeklagten im August 2008 abgeschlossenen Mietvertrag für eine Wohnung in Norderstedt, die Monatsmiete betrug knapp 600 Euro, die der Angeklagte, der es nach Auskunft der Vermieter sehr eilig mit dem Vertragsabschluss hatte, locker für den ersten Monat in bar auf den Tisch legte und damit bei dem Vermieterehepaar kein Misstrauen aufkommen ließ, zumal er erwähnte, dass sowohl er als auch seine Frau eine feste Arbeitsstelle hätten.

Hinsichtlich der Kaution von 1500 Euro ließen sich die Vermieter vertrösten mit dem Argument, der Angeklagte müsse erst die Kaution aus dem vorherigen Mietvertrag zurückerhalten.

Misstrauisch wurden die Vermieter, als der Angeklagte im Oktober 2008 um Verständnis für einen momentanen finanziellen Engpass bat, er werde die drei ausstehenden Mieten bis Jahresende begleichen.

Als die Vermieter mit Kündigung drohten, zahlte der Angeklagte noch schnell eine zweite Monatsmiete, was ihm auf Dauer aber nicht half: Im Juni 2009 zog er wenige Tage vor der von den Vermietern betriebenen Zwangsräumung fluchtartig aus der Wohnung aus.

Schuldig blieb der Angeklagte den frustrierten Vermietern acht Monatsmieten, sitzen blieben sie zudem auf Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten in Höhe von insgesamt circa 8000 Euro.

Der Angeklagte äußert sich zu den Anklagevorwürfen gar nicht, sein Verteidiger versucht mit dünnen Argumenten einen Betrugsvorsatz seines Mandanten in Abrede zu stellen. Richter Reinhard Leendertz geht jedoch davon aus, dass der Angeklagte von Anfang an wusste, dass er nicht in der Lage sein werde, weder seine Anwälte zu bezahlen noch die vereinbarten Mieten, ein Betrugsvorsatz also gegeben sei.

Anders als der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung beantragt, der Angeklagte sei an "Dreistigkeit nicht zu überbieten", meint der Richter, dem Angeklagten eine günstige Zukunftsprognose stellen zu können.

Da die Taten einige Zeit zurücklägen und der zwischenzeitliche Gefängnisaufenthalt für den Angeklagten sicher ein heilsamer Schock gewesen sei, wird der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung und der Auflage verurteilt, den Schaden nach Kräften wiedergutzumachen. Der Angeklagte verlässt strahlend den Gerichtssaal.