Ein Camper aus Hamburg starb an Gasvergiftung , weil ein Kühlschrank falsch eingebaut worden war. Angeklagter freigesprochen.

Norderstedt. Die Nachlässigkeit einer Norderstedter Caravan-Werkstatt beim Einbau eines gasbetriebenen Kühlschranks in ein Wohnmobil wurde einem Camper aus Hamburg zum tödlichen Verhängnis: Der 64 Jahre alte Rolf S. starb an einer Gasvergiftung, als er im Mai des Jahres 2005 während eines Kurzurlaubs in Mecklenburg-Vorpommern allein in seinem Fahrzeug übernachtete.

Mehr als fünf Jahre nach dem tödlichen Vorfall kapitulierte jetzt die schleswig-holsteinische Justiz bei der Suche nach einem Schuldigen: Ein Büroangestellter der Werkstatt wurde gestern vor dem Amtsgericht Norderstedt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Der Schwarze Peter blieb am Büromitarbeiter der Werkstatt hängen

Schon vorher hatte sich der zuständige Richter geweigert, das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Werkstattleiter (62) zu eröffnen. Bei einer Durchsuchung des Unternehmens hatte die Polizei keine Arbeitszettel gefunden, die einen einzelnen Monteur als Verantwortlichen hätte belasten können. So blieb der Schwarze Peter zunächst am langjährigen Büromitarbeiter der Werkstatt hängen: Der 64-Jährige hatte nämlich den Austausch des defekten Kühlschranks auf einer Prüfungsbescheinigung bestätigt - mit Unterschrift und Stempel.

Doch er tat dies nur auf Weisung und ohne irgendetwas mit dem Einbau zu tun gehabt zu haben, stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Fazit: "Es liegt kein schuldhaftes Fehlverhalten vor". Auch die Staatsanwältin hatte deshalb Freispruch gefordert.

Die Angehörigen des Opfers - die als Nebenklägerin am Prozess beteiligte Witwe (62), die beiden Töchter und ein Bruder des Toten - litten sichtlich unter dem unbefriedigenden Ausgang des langwierigen Gerichtsverfahrens. In Tränen und Empörung waren Mutter und Töchter schon ausgebrochen, als der Verteidiger andeutete, der Verstorbene sei möglicherweise betrunken, stark übergewichtig und gesundheitlich angeschlagen gewesen.

Rolf S. lag vier Tage lang besinnungslos in seinem Wohnmobil

Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten, das die Hamburger Professorin Ute Lockemann erstellt hat, war die Todesursache jedoch eindeutig eine Gasvergiftung, die schon typische Hirnschäden verursacht habe. Rolf S. lag damals vier Tage lang besinnungslos in seinem hermetisch verschlossenen Wohnmobil, bevor ihn die Polizei schließlich fand. Er lag bereits im Koma, aus dem er nicht wieder erwachte, und starb drei Wochen später in einer Hamburger Klinik.

Die Norderstedter Werkstatt habe gleich mehrfach gepfuscht, stellte ein technischer Sachverständiger der Dekra in seinem Gutachten fest. Die Gasflamme des Kühlaggregats bezog ihre Luft gegen alle Vorschriften aus dem Fahrzeuginneren. Die Abgase gelangten ungehindert in den Wohnraum, ein falsch verlegtes Abluftrohr sei reine Kosmetik gewesen, so der Sachverständige.

Zweifel an der Dichtigkeit der Anlage hatte die Werkstatt abgewiegelt

Dazu mangelte es dem 1982 gebauten VW-Wohnmobil "Sven Hedin" an einer Zwangsbelüftung. Zu einem früheren Unfall sei es nur deshalb nicht gekommen, weil der Camping-Kühlschrank fast immer mit Strom betrieben worden war.

Der Richter sprach von "menschlichem Versagen". Zweifel des Opfers an der Dichtigkeit der Gasanlage habe die Werkstatt "auf unmögliche Art" abgewiegelt: Die mit einer feineren Nase ausgestattete Ehefrau hatte ihren Mann wiederholt wegen des von ihr wahrgenommenen Gasgeruchs "genervt" und ihn noch zweimal mit dem Wagen in die Werkstatt geschickt. Dort beruhigte man ihn mit der Behauptung, das könne nur der Plastikgeruch des neuen Kühlschranks sein.