Etliche Bürger akzeptieren nach dem Erfolg der Sünkenbergs ihre Abgabenbescheide nicht

Norderstedt. Der Fall des Ehepaars Helga, 71, und Otto Sünkenberg, 72, beschäftigt die Norderstedter Stadtverwaltung nachhaltig. Die Sünkenbergs hatten sich erfolgreich gegen eine horrende Abgabenforderung der Stadt in Höhe von 136 500 Euro für die Wertsteigerung ihres Grundstücks an der Norderstraße gewehrt (wir berichteten). Auf 18 720,20 Euro wurde die Summe schließlich korrigiert - 90 Prozent weniger als im ersten Bescheid..

Im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtete Baudezernent Thomas Bosse nun, dass sich unablässig weitere Bürger melden würden, die auf die Reduzierung ihrer rechtmäßigen Abgabenbescheide pochen würden. "Das Argument ist dann immer: Bei den Sünkenbergs haben Sie das ja auch gemacht", sagte Bosse. Das Amt müsse dann den Anrufern klar machen, dass die Sünkenbergs und ihr Anwalt erfolgreich nachgewiesen haben, dass die Stadt von falschen Grunddaten bei der Berechnung der Wertsteigerung ausgegangen ist.

Sie konnten nachweisen, dass die betroffenen drei zusammenhängenden Grundstücke 1973 in Einheit die höhere Anfangsqualität "Wohnbauland für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser" hatten. Die Stadt hatte sie nach einem Gutachten als Acker- und Bauerwartungsland niedriger eingestuft und dies als Berechnungsgrundlage genommen. Die Stadt hat sich mit den Sükenbergs auch darauf geeinigt, dass sie die Anwaltkosten des Ehepaares in Höhe von etwa 7000 Euro übernimmt. Hintergrund für die Ausgleichszahlungen, von denen insgesamt 110 Grundstücke in Norderstedt-Mitte betroffen sind, ist die abgeschlossene Stadtteilentwicklung, die die Stadt seit 1973 betrieb. Insgesamt hat die Maßnahme zu einer Wertsteigerung der privaten Grundstücke geführt, die die Grundbesitzer nun gegenüber der Stadt ausgleichen müssen.