Kreis Segeberg. Die Agentur für Arbeit rät Arbeitslosen, sich im Falle eines geplanten Sommerurlaubs unbedingt im Vorfeld telefonisch abzusichern. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern besteht kein Anspruch auf Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn. Wer also ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit verreist, hat für den betreffenden Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. "Nur wenn die mögliche Aufnahme einer Beschäftigung oder einer beruflichen Weiterbildung nicht gefährdet ist, können wir grünes Licht für einen Urlaub geben", so Carsten Ludwig, Leiter der Agentur in Neumünster.

Die Regelung besagt, dass das Arbeitslosengeld bei einer genehmigten Abwesenheit von drei Wochen weitergezahlt wird. Bei einem Urlaub von drei bis sechs Wochen werden die ersten 21 Tage bezahlt. Wer länger als sechs Wochen verreist, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Zahlungen. Um eine Zustimmung für einen Urlaub zu erhalten, ist die Agentur unter der Nummer 01801/55 51 11 erreichbar.