Norderstedt. Alle Fraktionen des Norderstedter Sozialausschusses haben eine Resolution zu den Miethöchstgrenzen für Bezieher von Sozialhilfen beschlossen. Damit wollen die Politiker ihren Standpunkt gegenüber dem Kreis deutlich machen. Zum 15. September 2011 hat der Kreis Segeberg neue Höchstbeträge für die Anerkennung der angemessenen Kosten einer Unterkunft anlässlich des Bezugs von Sozialleistungen festgelegt. Während im Großteil des Kreises die Miethöchstgrenzen angehoben wurden, hat diese Neufestsetzung in der Stadt Norderstedt zu einer deutlichen Absenkung der Miethöchstgrenzen (zwischen 6 und 14 Prozent) geführt. Eine Vielzahl von Bedarfsgemeinschaften wurde aufgefordert, sich günstigeren Wohnraum zu suchen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt Norderstedt, insbesondere bei kleineren günstigen Wohnungen, ist sehr angespannt. Es sei unrealistisch, für alle betroffenen Haushalte kurzfristig Wohnungen zu den neuen Konditionen zu finden. Der Kreis wird aufgefordert, die Miethöchstgrenzen in Norderstedt neu festzusetzen.