Zwei junge Männer angeklagt, weil sie sich mit Alkohol im Blut ans Steuer setzten

Bad Segeberg. Mit zwei sehr ähnlichen Fällen muss sich Jugendrichterin Silke Schneider vom Amtsgericht in Bad Segeberg an diesem Vormittag beschäftigen: Es geht um zwei junge Männer aus Bad Segeberg, die im Oktober vergangenen Jahres an verschiedenen Tagen unabhängig voneinander angetrunken durch die Kreisstadt fuhren. Im Ergebnis können beide Angeklagten durch ihre Geständnisse und Reue bei der Richterin punkten und kommen mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 200 Euro davon.

Beide jungen Männer sind auch keine typischen Straftäter wie sie sonst vor der Richterin sitzen, denn sie leben in geordneten Verhältnissen. Die Richterin stuft deshalb die Trunkenheitsfahrten als "Ausrutscher" ein.

Der 20 Jahre alte Jorrit B. war in den frühen Morgenstunden mit seinem Pkw auf dem Weg zur Arbeit. In der Burgfeldstraße knallte der junge Mann gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Laster, der in einen davor abgestellten Kleinlaster geschoben wurde. Schaden: 1500 Euro. 0,94 Promille Alkohol wurden im Blut des Unfallfahrers festgestellt. Zerknirscht erzählt der Angeklagte, dass er am Vorabend mit einem Arbeitskollegen einige Biere und "Mischen" getrunken habe. Er habe geglaubt, ein paar Stunden Schlaf würden reichen, um die Fahrtauglichkeit wieder herzustellen - ein Irrtum, wie sich gezeigt hat. Alkohol trinke er jetzt nur noch ganz selten, betont der Angeklagte. Die Richterin glaubt ihm.

Zusätzlich zu der verhängten Geldbuße muss der seit sechs Monaten zu Fuß gehende Angeklagte nur einen weiteren Monat bis Ende Mai auf seinen Führerschein verzichten.

Der Angeklagte hatte erst drei Fahrstunden absolviert

In der zweiten zur Verhandlung anstehenden Sache ist der 19 Jahre alte Ronni W. aus Bad Segeberg der Hauptakteur. Er überredete, nach drei getrunkenen Bieren leichtsinnig geworden, einen Kumpel, ihn ans Steuer des Ford, der der Mutter des Freundes gehörte, zu lassen. Anders als heute befand sich der damals 18-Jährige noch nicht im Besitz des Führerscheins. Erst drei Fahrstunden hatte der Angeklagte hinter sich. Fatalerweise fuhr der junge Mann mit aufgeblendeten Scheinwerfern durch die Stadt und fiel dadurch einer Polizeistreife auf, die ihn anhielt.

Laut Polizeibericht soll der Angeklagte, auf das eingeschaltete Fernlicht aufmerksam gemacht, nervös an den Armaturen herumgefummelt haben, ohne den richtigen Hebel zum Abblenden zu finden. Angetrunken habe er sich nicht gefühlt, so Ronni W. Die Richterin stuft die Fahrfehler nicht als alkoholbedingt ein. Das könne in einem unbekannten Wagen auch einem erfahrenen Fahrer passieren, so die Richterin, die den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt - 0,6 Promille wurden gemessen - fallen lässt. Was bleibt, ist der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Angeklagte noch bei seinen Eltern wohnt und sich in der Ausbildung befindet, wendet die Richterin Jugendstrafrecht an. Den Führerschein, den der Angeklagte nach bestandener Prüfung seiner Anwältin in Verwahrung gab, wird er zurückerhalten.

"Der Kelch ist noch mal an Ihnen vorübergegangen", kommentiert die Richterin ihr mildes Urteil.