AKN verzichtet auf Berufung vor dem Oberlandesgericht. Fristlose Kündigung nicht rechtens

Kaltenkirchen. Der juristische Streit zwischen der AKN und ihrem Ex-Chef Johannes Kruszynski um seinen Rauswurf ist beendet. Nachdem das Landgericht Kiel im vergangenen Sommer seine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, zog das Eisenbahnunternehmen jetzt die eingelegte Berufung zurück. Das Oberlandesgericht als nächste Instanz hatte zuvor auf die mangelnden Erfolgsaussichten und die hohen Kosten hingewiesen hatte. "Herr Kruszynski ist rehabilitiert", sagte sein Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock.

Der Aufsichtsrat hatte Kruszynski im März 2009 fristlos entlassen, nachdem ein AKN-Mitarbeiter vier Monate zuvor in einer anonymen Anzeige Vorwürfe wegen Untreue gegen ihn erhoben hatte. Korruptionsspezialisten des Landeskriminalamtes ermittelten gegen den Eisenbahnmanager. Unter anderem wurde der Allein-Vorstand der AKN verdächtigt, die Firmenkreditkarte für private Ausgaben und Reisen genutzt zu haben. Außerdem soll er Feiern in Nobellokalen mit AKN-Mitteln finanziert haben. Darüber hinaus gingen die Ermittler Hinweisen nach, Kruszynski habe Firmenwagen (Mercedes E-Klasse) zu ungewöhnlich günstigen Konditionen übernommen.

Strafrechtlich waren die Ermittlungen bereits im April 2011 vom Tisch. Kruszynski musste 25 000 Euro zahlen, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Alle Prozessbeteiligten stimmten dieser Einstellung gegen Auflage zu, um ein teures und aufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Kruszynski gilt - obwohl er zahlen musste - nicht als vorbestraft.

Im Juli 2011 erklärte das Landgericht Kiel seine fristlose Kündigung für unwirksam und nannte dafür zwei Gründe: Auf einen Teil der Vorwürfe gegen den geschassten AKN-Chef habe der Aufsichtsrat zu spät reagiert. Daher könne die Unternehmensführung nicht damit argumentieren, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sei unzumutbar gewesen. Weitere Gründe, die der Aufsichtsrat für die fristlose Kündigung angeführt hatte, seien nicht als "grobe Pflichtverletzung" zu werten.

AKN-Aufsichtsratschef Günther Meienberg hält die fristlose Kündigung weiterhin für gerechtfertigt, da das Vertrauensverhältnis tief erschüttert gewesen sei. "Angesichts eines Formfehlers bei der Kündigung sind die Erfolgsaussichten für eine Berufung gegen die Entscheidung des Kieler Landgerichts allerdings so gering, dass sich der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Abwägung - insbesondere im Hinblick auf das Prozesskostenrisiko - zur Rücknahme der Berufung vor dem Oberlandesgericht entschieden hat", sagte er.

Auch das letzte juristische Scharmützel zwischen der AKN und Kruszynski geht dem Ende zu. Das Unternehmen wollte auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz von seinem Ex-Vorstand einklagen, ist jetzt aber offenbar zu einem Vergleich bereit. "Der Vergleich steht", sagte Kerssenbrock. Der Aufsichtsrat habe bereits zugestimmt, Kruszynski werde in diesen Tagen unterschreiben. Rechtsanwalt Kerssenbrock geht davon aus, dass sich auch die Anteilseigner der AKN, die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein, für den Vergleich aussprechen.