Amtsgericht verurteilt den 42 Jahre alten Haupttäter zu einer Geldstrafe von 900 Euro

Bad Segeberg. "Es gibt nichts schön zu reden", so lautet der Kommentar des Angeklagten Andre D., 42, der damit zugibt, dass der Vorwurf aus der vor dem Segeberger Amtsgericht verlesenen Anklage stimmt.

Der Travenhorster versuchte im August des vergangenen Jahres, aus Baufahrzeugen an der Autobahn 20 bei Kronberg Diesel zu stehlen. Es blieb beim Versuch, denn nachdem der Angeklagte gemeinsam mit seinem Kumpel Marco L., 31, aus Bad Segeberg, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, 150 Liter Kraftstoff in Kanister gefüllt und einen Berg hochgeschleppt hatte, rückte die Polizei an.

Andre D. sprang in seinen Mercedes und wollte fliehen, aber der Wagen steckte im Matsch fest. "Hau ab!", habe er seinem Freund zugerufen, sagt der Angeklagte vor Gericht aus, und Marco L. habe sich dann auch tatsächlich ins Gebüsch geschlagen, wurde aber dennoch kurz danach entdeckt. Nicht richtig sei allerdings, so Andre D., dass sie die Kette, mit dem der Tank des Raupenbaggers gesichert war, durchtrennt hätten. Der Tank sei unverschlossen gewesen.

Richterin Sabine Roggendorf räumt ein, dass das möglich sei, denn einige Tage zuvor hatte es bereits einen ähnlichen Dieseldiebstahl in diesem Baustellenbereich gegeben.

Während Marco L. schweigsam auf der Anklagebank sitzt, erzählt Andre D. umso ausführlicher und nimmt den größten Teil der Schuld auf sich. Er habe aus Geldmangel gehandelt, mit dem Kraftstoff wollte er seinen Wagen auftanken.

Der Gleisbauer hat sich ein Haus gekauft, das er mühsam abzahlt, seine Ex-Frau verlange zudem "horrende" Summen an Unterhalt für den gemeinsamen 17-jährigen Sohn, so der Angeklagte. Die beiden Angeklagten berichten davon, dass Marco L. seinen Freund von der Tat abzubringen versuchte. Andre D. habe auf dem Campingplatz, wo der arbeitslose Marco L. einen Minijob als Müllsortierer ausübt, die leeren Plastikkanister geholt und seinem Freund auf Nachfrage gestanden, was er damit vorhabe.

Mehrmals betont der Angeklagte, dass er den Dieselkraftstoff angesaugt und dabei mindestens einen halben Liter Diesel geschluckt habe. Das Zeug sei ihm in die Speiseröhre geschossen. Zwei Wochen habe er unter einem verdorbenen Magen gelitten, erzählt der Angeklagte. Mit dem trockenen Kommentar: "Mitleid können Sie von mir nicht erwarten" stoppt die Richterin den Redefluss des Angeklagten.

Das Verfahren gegen Marco L., der bis jetzt ohne Vorstrafen durchs Leben ging, wird eingestellt, er bleibe damit sauber, so die Richterin. Eine Arbeitsauflage von 30 Stunden muss L. allerdings ableisten, damit er nach den Worten der Richterin daran erinnert wird, dass "das keine gute Idee war".

Haupttäter Andre D. hat schon einiges in seinem Vorstrafenregister angesammelt. In den 90er-Jahren führte er Haschisch aus Holland ein und besorgte für seine heroinabhängige Freundin Rauschgift. Die letzte Straftat liegt schon einige Jahre zurück: 2004 warf er Silvester Böller in das Fenster seiner Nachbarin. "Die machte Terror", meint der Angeklagte. Für ihn war eine Anklage und Verurteilung wegen Brandstiftung die Folge.

Die Richterin hält dem Angeklagten sein Geständnis zugute und die Tatsache, dass er das Ganze als seine Idee bezeichnete, sodass sein Freund "mit einem blauen Auge davongekommen" sei. Andre L. wird zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Mit den Worten: "Nicht auf Wiedersehen hier", verabschiedet die Richterin die Angeklagten.