Norderstedt. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Arbeitsagentur bis spätestens zum 31. März melden, wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Diese Firmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Können Unternehmer diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Die von den Unternehmen gezahlte Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und in die Gemeinschaft eingesetzt, teilt die Arbeitsagentur mit.

Die Meldung muss bis Ende März eingehen bei der Agentur für Arbeit Elmshorn, Bauerweg 23, 25335 Elmshorn, die auch für Norderstedt zuständig ist. Sie kann auch in elektronischer Form abgegeben werden, die erforderlichen Unterlagen können im Internet unter der Adresse www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden.

Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 04121/48 02 06 (vormittags) und im Internet unter der Adresse www.arbeitsagentur.de .