Mithilfe eines GPS-Senders konnte das 18 000 Euro teure Baufahrzeug geortet werden

Norderstedt. Mit dieser dreisten Tat hat der Angeklagte Thomas B., 48, aus Süllfeld gezeigt, dass einiges an krimineller Energie in ihm steckt, konstatiert Amtsrichter Reinhard Leendertz vom Amtsgericht in Norderstedt.

Der bislang nicht vorbestrafte Tiefbauarbeiter fuhr im März des vergangenen Jahres mit seinem Wagen mit Anhänger zu nächtlicher Stunde zu einer Baustelle in der Gemeinde Tangstedt. Im Schutz der Dunkelheit lud er dort einen Minibagger auf seinen Anhänger und transportierte ihn zu seinem Grundstück in Süllfeld. Während der Angeklagte bei der polizeilichen Vernehmung behauptet hatte, der Bagger sei unverschlossen gewesen, gibt er vor dem Amtsgericht jetzt zu, einen passenden Schlüssel gehabt zu haben. Bei Baggern dieser Art passten immer mehrere Schlüssel, bestätigt der Werkspolier Hans-Joachim H., 53, aus Altduvenstedt. Seine Arbeiter hätten nicht schlecht gestaunt, als sie am Montagmorgen zur Baustelle gekommen seien und der Bagger sei verschwunden gewesen, erzählt der Zeuge. Die Suche der Polizei in der näheren Umgebung blieb erst erfolglos, aber schließlich konnte der Bagger mithilfe eines GPS-Senders geortet werden. Das 18 000 Euro teure Baufahrzeug wurde etwas versteckt im hinteren Bereichs des Grundstücks des Angeklagten gefunden.

"Dumm gelaufen", meint der Richter, dabei habe sich der Angeklagte so viel Mühe gemacht, aber mit der modernen Technik habe er wohl nicht gerechnet. Kleinlaut gibt der Angeklagte zu, dass er den Bagger für sich behalten wollte, um damit für andere zu arbeiten und sein Gehalt aufzubessern.

Die Quittung für diese Dummheit erhält der Angeklagte in Form einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die der Richter allerdings zur Bewährung aussetzt.

"Bleiben sie sauber, sonst landen sie im Gefängnis", gibt Amtsrichter Reinhard Leendertz vom Amtsgericht in Norderstedt dem Angeklagten abschließend mit auf den Weg.