Einbruch in Segeberger Dahlmannschule während der Sommerferien bleibt weiterhin unaufgeklärt

Bad Segeberg. Es war im August gegen Ende der Sommerferien 2011, als der Hausmeister der Dahlmannschule in Bad Segeberg an einem Sonntagabend die zertrümmerte Glasscheibe einer Notausgangstür der Schule entdeckte. Der letzte Kontrollrundgang lag zwei Tage zurück, also musste die Tat am späten Freitagabend oder am Sonnabend geschehen sein.

Der metallene Papierkorb, mit dem die Scheibe eingeschlagen worden war, lag im Treppenaufgang. Offensichtlich hatten der oder die Täter durch die kaputte Scheibe nach innen gegriffen und mithilfe des Türgriffs die Tür geöffnet, um in das Schulgebäude einzusteigen. Innen verwehrten allerdings schwere Stahl- und Holztüren ein weiteres Eindringen. Auf den Bildern einer Kamera, die das Außengelände der Schule überwacht und auf Bewegungen reagiert, ist eine Gruppe junger Männer zu sehen, die auf dem Schulgelände ein Meeting abhält. Polizei und Staatsanwaltschaft kamen zu der Überzeugung, dass die beiden vielfach vorbestraften und der Segeberger Polizei gut bekannten Deutsch-Russen Eugen E., 29, und Vitali W.,26, aus Bad Segeberg die Täter sein müssten. Beide sind auf den Bildern der Überwachungskamera zu erkennen. Weiter sieht man, dass Vitali W. mit einer Taschenlampe in der Hand das Treffen verlässt und erst einige Zeit später zurückkehrt. Nach den Ermittlungen soll er seinem Komplizen geleuchtet haben als dieser die Scheibe einwarf.

Vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg erscheinen die Angeklagten jeder anwaltlich vertreten und mit ihren jeweiligen Bewährungshelfern. Die beiden ungelernten Parkettleger, die im Kindesalter aus Russland nach Deutschland zogen, bestreiten den Schuleinbruch. Beide geben zu, sich häufiger mit mehreren Leuten auf dem Schulgelände getroffen zu haben, nachdem man sie aus der Segeberger Innenstadt verjagt hat. Vitali W. gibt auch zu, an jenem Augustabend auf dem Platz bei der Schule gewesen zu sein. Es bleibt dem jungen Mann auch nichts anderes übrig, da er auf den im Gerichtssaal vorgeführten Videoaufnahmen deutlich zu erkennen ist. Die Angeklagten behaupten aber, die Scheibe sei am Sonnabend bereits zerbrochen gewesen. Warum sie nicht die Polizei gerufen hätten, will Richterin Sabine Roggendorf wissen, worauf die Angeklagten keine Antwort parat haben.

Während Eugen E. abstreitet, überhaupt an dem Abend dabei gewesen zu sein und auch nicht eindeutig zu erkennen ist, wird Vitali W. damit konfrontiert, dass er deutlich sichtbar mit einer Taschenlampe in der Hand verschwindet. Geschlagene 26 Minuten war der Angeklagte nicht zu sehen und behauptet, pinkeln gewesen zu sein. Merkwürdig, dass man dafür so lange braucht, findet die Richterin. Andererseits ist die Reichweite der Kamera begrenzt und die Möglichkeit, dass sich der Angeklagte woanders auf dem Schulgelände außerhalb der Kamerasicht befindet, nicht ausgeschlossen. Es zeigt sich, dass die Anklage auf tönernen Füßen steht: Die Aussagen des ermittelnden Polizisten und des Hausmeisters führen nicht recht weiter, Fingerabdrücke gibt es nicht. Im Ergebnis ist den Angeklagten trotz einiger Ungereimtheiten der Einbruch nicht nachzuweisen.

Weitere Ermittlungen werden nach Meinung der Richterin voraussichtlich keine Erkenntnisse liefern. So bleibt nur ein Freispruch, den die Angeklagten mit Lächeln quittieren.