Angeklagter muss das Handy seines Kontrahenten bezahlen und 20 Sozialstunden ableisten

Bad Segeberg. Am Himmelfahrtstag ist am Ihlsee und dem angrenzenden Grillplatz in Bad Segeberg immer was los. Hunderte zumeist junger Männer tummeln sich dort und nehmen den Vatertag zum Anlass, sich ordentlich einen hinter die Binde zu kippen.

Im vergangenen Jahr war die Polizei mit auswärtiger Verstärkung unterwegs und behielt diese bekannten Plätze im Auge. Mitten im Getümmel befand sich Wanja F., 22, aus Wensin, für den der Vatertag des vorigen Jahres jetzt ein gerichtliches Nachspiel hatte, denn er musste sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg verantworten.

Nach Darstellung des Angeklagten begann der Streit mit seinem späteren Opfer Tim K. aus Segeberg damit, dass der damals erst 17-Jährige ihn mit den Worten "Du hast mein Bier geklaut", ansprach und ihn schubste, sodass Wanja F. stolperte und in einem Teich landete. Er habe bis zu den Knien in der braunen Brühe des Tümpels gestanden, während Tim K. und seine Freunde mit Fingern auf ihn gezeigt und ihn ausgelacht hätten. Da sei er ausgerastet, erzählt der Angeklagte und gibt zu, dass er, von Alkohol und einem Joint benebelt, den K. wohl etwas zu hart am Kragen angepackt habe.

Tim K. landete seinerseits der Länge nach im Wasser, rappelte sich aber auf und ging nochmals auf den Angeklagten los, bis die Polizei die beiden Streithähne trennte. Die Polizisten hätten ihn ohne Vorwarnung zu Boden geworfen, behauptet der Angeklagte. Als die Fixierung gelöst wurde, ergriff er die Flucht, wurde aber von drei Beamten verfolgt, die ihn wieder einfingen und dabei einigen Tritten ausweichen mussten. Diese Aktion brachte dem jungen Mann den weiteren Anklagepunkt des Widerstands gegen die Staatsgewalt ein.

Den Faustschlag auf das Ohr von Tim K. streitet der Angeklagte ab. Tim K. wiederum gibt zu, dass er den Angeklagten geschubst hat, ist aber der festen Meinung, einen Schlag aufs Ohr erhalten zu haben. Das Ohr sei einige Tage geschwollen und gerötet gewesen, auch eine längere Narbe an der Schulter trug der angehende Lagerist davon.

Viel mehr als alle Verletzungen schmerzt den jungen Mann der Verlust seines Handys im Wert von 300 Euro. Bei dem Gerangel verschwand das Mobiltelefon nämlich und wurde Wochen später durchfeuchtet und unbrauchbar von der Polizei zurückgeschickt. Der Versuch, von dem Angeklagten Schadensersatz für das Handy zu bekommen, sei gescheitert, weshalb er Anzeige erstattet habe, erzählt Tim K.

Der Angeklagte entschuldigt sich bei seinem Opfer und dessen Eltern. Er wirkt sehr erleichtert, als Richterin Silke Schneider vorschlägt, das Verfahren gegen Zahlung der Kosten für das Handy in Höhe von 300 Euro einzustellen. Alle Beteiligten gehen freundschaftlich miteinander um, und das Verfahren wird mit der vorgeschlagenen Auflage eingestellt. Neben der Zahlung des Schadensersatzes für das Handy wird dem zurzeit arbeitslosen Angeklagten noch die Auflage erteilt, 20 Sozialstunden abzuleisten.