21 Jahre alter Pfleger, der eine demenzkranke Frau quälte, muss 500 Euro Geldbuße zahlen

Norderstedt. Als "Dummheit" bezeichnet Sascha P., 21, die von ihm 2008 oder 2009 - genau lässt sich der Zeitpunkt nicht mehr feststellen - an einer 90-jährigen demenzkranken Frau begangene Körperverletzung. Der Angeklagte gibt vor Gericht zu, dass er als Pfleger in einem Norderstedter Pflegeheim die alte Dame dazu veranlasst hat, in die Drähte einer elektrisch aufgeladenen Fliegenklatsche zu fassen.

"Fass mal an" habe er zu der Heimbewohnerin gesagt und ihr die Drähte der Fliegenklatsche hingehalten, erzählt der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Die Frau habe mit einem Aufschrei ihre Hand ruckartig zurückgezogen, so der Angeklagte, der selbst vorher die Wirkung der Fliegenklatsche ausprobiert hatte. Er wollte der Frau nicht wehtun. Er sei damals für den Umgang mit Demenzkranken noch zu unreif gewesen, versucht der 21-Jährige seine Tat zu erklären.

Ein Kollege des Angeklagten beschreibt das Opfer des Stromschlages als sehr schreckhaft. Die Frau habe häufig geschrien, teilweise schon, wenn man sie nur angesehen habe. Möglicherweise suchte sich der Angeklagte genau deshalb diese Frau aus, mutmaßt Amtsrichter Reinhard Leendertz.

Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft dem Hamburger auch vor, eine Heimbewohnerin in ihrem Rollstuhl absichtlich an eine Tür gefahren zu haben, sodass die Frau Wunden an den Knien davontrug. Außerdem soll er einer anderen Bewohnerin einen Finger in deren Wunde gedrückt haben. Diese Vorwürfe erwiesen sich im Ermittlungsverfahren aber letztlich als nicht haltbar.

Der Vorfall mit der Fliegenklatsche ist für die Staatsanwältin allerdings eine schlimme Sache, denn die Heimbewohnerin habe dem Angeklagten vertraut und habe nicht einschätzen können, dass das Berühren der Fliegenklatsche Schmerzen verursache. Die Anklagevertreterin beantragt deshalb eine Geldstrafe von 1600 Euro.

Der Angeklagte, dem gekündigt wurde und der heute in einem anderen Heim arbeitet, kommt schließlich mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 500 Euro davon, die er an den Weißen Ring zahlen muss. Eine Körperverletzung setze eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus. Die Grenze der Unerheblichkeit wurde hier kurzfristig überschritten, betont der Richter. Er hält dem Angeklagten aber sein Geständnis zugute und berücksichtigt, dass ihm damals die nötige Reife gefehlt habe. Weiter verhängt der Richter eine Geldstrafe von 1500 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Gezahlt werden muss die Strafe nur, wenn der Angeklagte innerhalb der nächsten zwei Jahre straffällig wird.