Ein Schmerzensgeld war Auslöser für einen erneuten Streit zwischen zwei Norderstedtern

Norderstedt. Schon seit Jahren gibt es Streit zwischen Daniel K., 33, und Timmy B., 30. Wenn sich die Norderstedter dann auch noch in der Diskothek treffen, entlädt sich die gegenseitige Antipathie gelegentlich in Aggressionen. Im Jahr 2007 wurde Timmy B. wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seinem Kontrahenten Daniel K. nach einem Streit in einer Norderstedter Diskothek eine Flasche von hinten über den Kopf schlug - mit der Folge, dass K. unter anderem das Trommelfell platzte. Timmy B. musste an Daniel K. 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Diese Zahlung soll der Auslöser eines erneuten Streits zwischen den jungen Männern gewesen sein, als sie sich am 1. Weihnachtsfeiertag 2010 wieder in der Disco trafen. Nach gegenseitigen Beschimpfungen, weil er das Geld zurückhaben wollte, soll Daniel K. gegen 4 Uhr seinem Widersacher von hinten einen Faustschlag auf den Kopf versetzt haben, so die im Wesentlichen auf der Aussage des vermeintlichen Opfers basierende Anklage wegen Körperverletzung. Im Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt muss Richter Reinhard Leendertz die schwierige Frage klären, ob Timmy B. wirklich das unschuldige Opfer ist oder ob nicht beide Kontrahenten in gleicher Weise aggressiv agiert haben. Nach Aussage des Angeklagten gab es nach anfänglichen Pöbeleien ein Geschubse, aber keinen Faustschlag. Beide Männer wurden von den Türstehern hinausgeworfen.

Das Opfer des Faustschlags, Timmy B., gibt an, ausgewichen zu sein, sodass ihn die Faust nur gestreift und keine Verletzung verursacht habe. Beide Männer haben einen beziehungsweise eine Zeugin, die sie ins rechte Licht rücken. Der Angeklagte wird von seiner Freundin Jana W., 20, entlastet, die keinen Faustschlag gesehen haben will. Nach ihrer Darstellung sei Timmy der Aggressive gewesen, der ihren Freund beschimpft habe und der sich auch auf dem Fußballfeld oft aggressiv gebärde und einem Fußballkameraden einmal die Nase gebrochen habe. David K., 30, der Freund und Fußballkumpel von Timmy B., sah die Faust nach seiner Aussage fliegen. Wohin, kann er aber nicht sagen.

Der Angeklagte, der als selbstständiger Maler arbeitet, hat einige Vorstrafen angesammelt, darunter auch Gewalttaten wie eine räuberische Erpressung. Er ist betäubungsmittelabhängig und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Obwohl dieser Lebenslauf ein schlechtes Licht auf den Angeklagten wirft, spricht der Richter ihn frei. Er habe, so die Begründung, Probleme, den Angeklagten nur aufgrund der Aussage des vermeintlichen Opfers Timmy B. zu verurteilen - insbesondere, weil keinerlei sichtbare Verletzungen entstanden seien, jedenfalls nicht dokumentiert. Die Zeugen hätten das Geschehen unterschiedlich dargestellt und auch Timmy B. soll aggressiv sein, so Richter Leendertz weiter.

In diesem Fall reicht die Beweislage jedenfalls nicht für eine Verurteilung. Der Angeklagte, der vorher verkündet hatte, er lasse sich nichts anhängen und werde in die Berufung gehen, quittiert das Ergebnis der Verhandlung mit zufriedenem Lächeln.