Da Baurecht in Deutschland Länderrecht ist (Landesbauordnung), sind die Regelungen recht uneinheitlich. Aktuell haben neun Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.

In Paragraf 49 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein heißt es: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern - es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."